Senat beschließt Übertragung der Entschädigungsakten an das Landesarchiv Berlin

Pressemitteilung vom 06.01.2026

Aus der Sitzung des Senats am 6. Januar 2026:

Der Berliner Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sarah Wedl-Wilson, die Übertragung der Unterlagen der Entschädigungsbehörde Berlin (LABO) an das Landesarchiv Berlin zu Anfang 2026 beschlossen. Der Beschluss umfasst auch die damit verbundene Bereitstellung der hierfür notwendigen Personal- und Sachmittel.

Der zu übertragende Bestand umfasst rund 250.000 bis 280.000 Einzelfallakten zu Entschädigungsleistungen für NS-Verfolgte. Diese stammen aus Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) und dem Gesetz über die Anerkennung politisch, rassisch oder religiös Verfolgter (PrVG) aus den Jahren 1953 bis 1969. Die Akten dokumentieren in einzigartiger Weise die staatliche Wiedergutmachung nach dem Nationalsozialismus und stellen ein zentrales historisches Zeugnis dar.

Mit der Übernahme geht die Verantwortung für den dauerhaften Erhalt, die Nutzbarmachung und die wissenschaftliche Erschließung dieses Bestandes an das Landesarchiv Berlin über. Neben konservatorischen Maßnahmen wird die digitale Erschließung im Einklang mit dem Metadatenschema des bundesweiten Themenportals „Transformation der Wiedergutmachung“ vorbereitet. Ziel ist es, die Bestände für Forschung, Bildung und zivilgesellschaftliches Gedenken zugänglich zu machen.

Für die sachgerechte Übernahme sind strukturelle Anpassungen notwendig: Neben der Übertragung von vier Personalstellen wird das Landesarchiv Berlin temporär das bisherige Depot in Alt-Friedrichsfelde weiternutzen. Dieses entspricht jedoch nicht archivischen Standards und kann daher lediglich als Übergangslösung dienen. Der Senat erkennt daher ausdrücklich den grundsätzlichen Bedarf einer Erweiterung der Magazinflächen des Landesarchivs Berlin an, um eine nachhaltige Sicherung dieses Archivguts zu gewährleisten.
Mit dem Beschluss unterstützt der Senat die bundesweite Initiative zur „Transformation der Wiedergutmachung“, in deren Rahmen historische Entschädigungsakten als gesamtgesellschaftliches Erinnerungswissen erschlossen und zugänglich gemacht werden sollen.