Änderung der Polizei-Laufbahnverordnung
Pressemitteilung vom 06.01.2026
Aus der Sitzung des Senats am 6. Januar 2026:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, eine Änderung der Polizei-Laufbahnverordnung beschlossen.
Mit der Änderung werden insbesondere die Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in die einzelnen Laufbahngruppen des Polizeivollzugsdienstes vereinheitlicht und an die allgemeine im Landesbeamtengesetz vorgesehene gesetzliche Altersgrenze angepasst. Künftig ist eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst wie allgemein im Landesdienst bis zu dem Lebensjahr, welches 20 Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand liegt, möglich.
Darüber hinaus wird Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen Polizeivollzugdienstes unter bestimmten Voraussetzungen ein erleichterter Zugang zum höheren Dienst eröffnet und so die Durchlässigkeit innerhalb der Laufbahnen gestärkt.
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