Berliner Landesmindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 14,84 Euro

Pressemitteilung vom 09.12.2025

Aus der Sitzung des Senats am 9. Dezember 2025:

Der Berliner Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, beschlossen, den Landesmindestlohn zu erhöhen. Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn des Landes Berlin von derzeit 13,69 Euro auf 14,84 Euro pro Stunde (brutto). Ab dem 1. Januar 2027 erhöht er sich weiter auf 15,58 Euro pro Stunde (brutto). Der Berliner Landesmindestlohn richtet sich seit der Gesetzesänderung, die am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, nach den prozentualen Erhöhungsempfehlungen der bundesweiten Mindestlohnkommission.

Der neue Mindestlohn gilt überall dort, wo das Land Berlin Einfluss auf die Bezahlung hat – zum Beispiel in der Berliner Verwaltung, bei landeseigenen Unternehmen oder bei Organisationen, die Geld vom Land Berlin erhalten. Dort müssen Beschäftigte ab dem 1. Januar 2026 mindestens 14,84 Euro pro Stunde bekommen. Zuschläge und Zulagen wie beispielsweise Nachtschichtzulagen dürfen nicht auf den Landesmindestlohn angerechnet werden, diese erhalten die Arbeitnehmenden zusätzlich.

Der Berliner Landesmindestlohn ist an den bundeseinheitlichen Mindestlohn gekoppelt. Dieser steigt ab 1. Januar 2026 in zwei Schritten bis 2027 auf 14,60 Euro an. Oftmals reicht das aber in teuren Städten wie Berlin nicht aus, um die eigene Existenz abzusichern. Daher hat der Senat einen dynamisch angepassten Landesmindestlohn geschaffen. In Berlin würden nach aktuellen Zahlen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg mindestens 350.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von einer Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Das entspricht 20 Prozent der Beschäftigten.

Senatorin Cansel Kiziltepe: „Der neue Landesmindestlohn in Berlin ist höher als der neue bundesweite Mindestlohn. Das ist ein klares Bekenntnis: für soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Stabilität und ein gutes Leben in Berlin. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen brauchen eine faire Bezahlung und wirtschaftliche Sicherheit. Wer tagtäglich unsere Stadt am Laufen hält, verdient mehr als bloße Anerkennung: Diese Menschen verdienen Respekt durch gute Bezahlung. Überall dort, wo der Senat mitbestimmen kann, muss er Vorbild sein für gute Löhne.“

Die heute vom Senat beschlossene Rechtsverordnung wird nun dem Rat der Bürgermeister und dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Kenntnis gegeben.