Senat beschließt besonderen Schutz des Gedenkortes für Polen 1939-1945
Pressemitteilung vom 02.12.2025
Aus der Sitzung des Senats am 2. Dezember 2025:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, eine Rechtsverordnung beschlossen, mit der der Gedenkort für Polen 1939–1945 auf dem Gelände der ehemaligen Kroll-Oper zum besonders symbolträchtigen Ort im Sinne des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin bestimmt wird.
Nach dieser Vorschrift können Versammlungen an bestimmten Orten zum Schutz der Würde der Opfer des nationalsozialistischen Unrechts in erleichterter Weise beschränkt, verboten oder aufgelöst werden. Der Senat von Berlin ist nach § 14 Absatz 8 VersFG BE ermächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Orte mit einem an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernden Sinngehalt von gewichtiger Symbolkraft zu bestimmen. Von dieser Ermächtigung hat der Senat mit der heutigen Rechtsverordnung erstmals Gebrauch gemacht.
Der Gedenkort für Polen 1939-1945 wurde im Mai 2025 eröffnet. Er erinnert an die mehr als fünf Millionen polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft, darunter drei Millionen Jüdinnen und Juden. Der deutsche Überfall auf Polen am 1. September 1939 markierte den Beginn des Zweiten Weltkriegs und den Auftakt zum Vernichtungskrieg im Osten. Der Gedenkort würdigt dieses unermessliche Leid und eröffnet zugleich Raum für Gedenken, historische Auseinandersetzung und Verständigung.
Besondere Symbolkraft entfaltet der Ort durch seine Lage auf dem Gelände der ehemaligen Kroll-Oper. In diesem Gebäude beschloss der Deutsche Reichstag am 23. März 1933 das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (Ermächtigungsgesetz), das den unumkehrbaren Beginn der nationalsozialistischen Diktatur markierte. Am 1. September 1939 hielt Adolf Hitler hier zudem seine berüchtigte Rede zum deutschen Überfall auf Polen. Damit verbindet sich der Ort in besonderer Weise mit der Erinnerung an das Unrecht und die Gewalt des Nationalsozialismus, wie sie Polen in der Zeit von 1939 bis 1945 erfahren hat.
Durch die Bestimmung als besonders geschützter Ort wird gewährleistet, dass das würdige Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am Gedenkort für Polen 1939-1945 nicht durch die Opferwürde unmittelbar gefährdende Versammlungen beeinträchtigt werden kann.
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