Mehr Transparenz, Rechtsklarheit und effiziente Verwaltungsverfahren – Senat passt Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung an

Pressemitteilung vom 11.11.2025

Aus der Sitzung des Senats am 11. November 2025:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung (GesPflGebO) beschlossen. Durch die Änderungen der Verordnung werden die Gebührensätze an die gestiegenen Personal- und Sachkosten in der Berliner Verwaltung angepasst und zugleich Verwaltungsprozesse modernisiert.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Mit der Aktualisierung der Gebührenordnung schaffen wir klare und faire Rahmenbedingungen – sowohl für die Verwaltung als auch für Bürgerinnen und Bürger. Die neuen Gebührensätze bilden den tatsächlichen Aufwand transparenter ab und stärken die Leistungsfähigkeit unserer Behörden.“

Grundlage der Anpassungen sind die von der Senatsverwaltung für Finanzen neu festgelegten Stundensätze, die künftig als Kalkulationsbasis dienen. Dadurch wird eine kostenneutrale Gebührenstruktur gewährleistet, die den realen Verwaltungsaufwand widerspiegelt.

Neben der finanziellen Anpassung beinhaltet die Verordnung auch rechtliche und organisatorische Modernisierungen. So werden im Arzneimittelwesen mehrere Tarifstellen neu gefasst, um aktuelle Regelungen – insbesondere im Zusammenhang mit dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) – abzubilden. Die Trennung von Human- und Tierarzneimittelverfahren sowie die Zusammenführung verwandter Tarifstellen tragen zu einer klareren und effizienteren Bearbeitung von Anträgen bei.

Mit der Aktualisierung der Gebührenordnung stärkt der Senat die Transparenz, Rechtsklarheit und Effizienz im Gesundheits- und Pflegewesen. Sie bildet eine verlässliche Grundlage für die Finanzierung und Weiterentwicklung einer modernen Verwaltung.