Senat ermöglicht erleichterten Zugang für die Nutzung von Drogenkonsumraumangeboten in Berlin
Pressemitteilung vom 04.11.2025
Aus der Sitzung des Senats am 4. November 2025:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Dr. Ina Czyborra die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen zur Kenntnis genommen.
Die Verordnung wurde mit dem Ziel überarbeitet, Zugänge zu Konsumraumangeboten zu erleichtern und Nutzungsbarrieren abzubauen. Der Senat befasste sich im Rahmen des Sicherheitsgipfels mit der Frage, inwieweit Unterbringungsangebote den rechtlichen Standards entsprechende Konsumgelegenheiten für obdachlose drogenkonsumierende Menschen vorhalten sollten, um den Bedürfnissen der betroffenen Menschen stärker Rechnung zu tragen und um den öffentlichen Raum zu entlasten. Dieses Ansinnen wurde im Rahmen der Änderung aufgegriffen. Eine weitere Anpassung besteht darin, die Qualifikationskriterien an formale Abschlüsse zu flexibilisieren, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und Schließzeiten aufgrund Personalmangels zu vermeiden.
Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra: „Der Senat hat es sich zum Ziel gesetzt, das seit Jahren erfolgreiche Angebot der Berliner Drogenkonsumräume weiterzuentwickeln und mehr Menschen den niedrigschwelligen Zugang zum Berliner Suchthilfesystem zu ermöglichen. Uns ist es wichtig, die angemessene Versorgung der konsumierenden suchtkranken Menschen und gleichzeitig die Entlastung des öffentlichen Raums sicherzustellen.“
Die Drogenkonsumräume ergänzen an fünf stationären und drei mobilen Standorten, die mit Drogenproblemen besonders belastet sind, das Angebot der niedrigschwelligen Hilfen für illegal Drogen konsumierende Menschen. Mit diesen speziellen Angeboten der Gesundheits- und Überlebenshilfe wird Suchtkranken die Einnahme ihrer Drogen unter hygienischen, risikominimierten und stressreduzierten Bedingungen ermöglicht. Drogenkonsumräume verfolgen darüber hinaus das Ziel, bisher nicht erreichte Suchtkranke mit diesem Angebot in das Hilfesystem zu integrieren und die Betreffenden zur Annahme weiterführender ausstiegsorientierter Hilfeangebote zu motivieren.
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