Senat beschließt aktualisierten Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes
Pressemitteilung vom 04.11.2025
Aus der Sitzung des Senats am 4. November 2025:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, den aktualisierten Bußgeldkatalog zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes beschlossen. Der Katalog unterstützt ein berlinweit einheitliches Vorgehen der Ordnungsbehörden gegen Umweltsünderinnen und -sünder.
Senatorin Ute Bonde: „Der aktualisierte Bußgeldkatalog schafft Klarheit und Verbindlichkeit. Umweltschutz funktioniert nur, wenn sich alle an die Regeln halten. Wo das nicht geschieht, müssen Verstöße spürbare Konsequenzen haben. Dabei bleibt es immer eines unserer Hauptziele, das Bewusstsein für den Wert einer sauberen, lebenswerten Stadt zu stärken.“
Notwendig wurde die Aktualisierung aufgrund der seit dem 1. Januar 2023 gültigen Mehrwegangebotspflicht beim Verkauf von vor Ort portionsweise angebotenen Lebensmitteln und Getränken. Durch ein konsequentes Angebot von Mehrwegalternativen sollen die anfallenden Abfallmengen im Zusammenhang mit Einweglebensmittelverpackungen reduziert werden. Wer bei einer Verkaufsfläche von mehr als 80 Quadratmetern keine Mehrwegbecher für das Unterwegsgetränk anbietet, dem droht nun ein Bußgeld von 750 Euro, im Einzelfall sogar mehr.
Bei jeder Ahndung einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Aus diesem Grunde wurde die Möglichkeit der Verhängung von Verwarngeldern für geringere Verstöße beibehalten. Um dem steigenden Aufkommen illegaler Abfallablagerungen entgegenzutreten, wurden jedoch die Regelwerte zu den einzelnen Abfallfraktionen deutlich angehoben.
Neben einem Verwarngeld von 55 Euro kann beispielsweise eine weggeworfene Zigarette nunmehr mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet werden. Für einen am Straßenrand entsorgten Altreifen wird ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro vorgesehen. Bis zu einer Anzahl von fünf Stück kann das Bußgeld auf bis zu 3500 Euro steigen. Der Regelbußgeldrahmen für Elektroaltgeräte und Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen wurde verdoppelt und liegt nun bei 1000 bis 15.000 Euro.
Der Bußgeldkatalog wird im Amtsblatt veröffentlicht.
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