Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen werden angepasst

Pressemitteilung vom 21.10.2025

Aus der Sitzung des Senats am 21.Oktober 2025:

In seiner heutigen Sitzung hat der Senat von Berlin auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Cansel Kiziltepe die Änderung der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz) zur Kenntnis genommen. Anschließend wird sie dem Rat der Bürgermeister unterbreitet.

Die wesentliche Änderung besteht darin, dass die Honorarsätze für Gebärdendolmetschende und Kommunikationshelfende direkt an die bundesgesetzlichen Regelungen gekoppelt werden. Die Honorarsätze in der HonVSoz richten sich dann nach der Kommunikationshilfenverordnung (KHV) und dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG). Dadurch wird sichergestellt, dass die Honorare den selben Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen der Honorarhöhe unterliegen.

Darüber hinaus wird die HonVSoz nun auch auf Honorarverträge angewendet, die zwischen Honorarkräften und leistungsberechtigten Personen für Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der sozialen Teilhabe nach §§ 113 Ans. 2 Nr. 6, Abs. 3 i.V.m. 78 und 82 SGB IX geschlossen werden.

Neu ist, dass nun auch das Merkmal Beratungstätigkeit in die HonVSoz aufgenommen wird. Dadurch können künftig auch hör- und sprachbehinderte Menschen als Expertinnen und Experten über Honorarverträge in Projekte und Veranstaltungen der Sozialverwaltung eingebunden werden.