Zweites Gesetz zur Änderung des Berliner Richtergesetzes
Pressemitteilung vom 21.10.2025
Aus der Sitzung des Senats am 21. Oktober 2025:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Richtergesetzes (RiGBln) beim Berliner Abgeordnetenhaus einzubringen. Mit der Gesetzesänderung wird für Berliner Richterinnen und Richter auf Lebenszeit die Möglichkeit geschaffen, den Eintritt in den Ruhestand auf Antrag bis zum 68. Lebensjahr hinauszuschieben.
Der demographische Wandel stellt die Berliner Justiz vor weitreichende Herausforderungen. Viele erfahrene Richterinnen und Richter werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand treten. Durch das Gesetz über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2024 ist bereits die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt worden. Bislang kann der Eintritt in den Ruhestand bei Richterinnen und Richtern, andern als bei Beamtinnen und Beamten, nicht hinausgeschoben werden. Mit dem Gesetz soll die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Richterinnen und Richter geschaffen werden.
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