Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2024: Land Berlin stärkt mit seinem Beteiligungsportfolio die Daseinsvorsorge

Pressemitteilung vom 21.10.2025

Aus der Sitzung des Senats am 21. Oktober 2025:

Das Land Berlin stärkt mit seinem Beteiligungsportfolio weiterhin konsequent die Daseinsvorsorge für die Berlinerinnen und Berliner. Das geht aus dem aktuellen Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen hat.

Energienetze stehen im Fokus: Ein Beleg hierfür ist der Erwerb der Vattenfall Wärme Berlin AG (jetzt: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH) im zurückliegenden Geschäftsjahr.

Finanzsenator Stefan Evers: „Die BEW ist ein zentraler Akteur der Energiewende und der Daseinsvorsorge. Ich freue mich sehr, dass wir das Unternehmen wieder in die Familie der Landesbeteiligungen zurückholen konnten. Nach der Übernahme des Stromnetzes im Jahr 2021 befindet sich damit ein weiteres wichtiges Energienetz in Landeshand. Das stärkt Berlins Einfluss auf die Gestaltung der Energiewende und gibt uns mehr Steuerungsmöglichkeiten im Sinne der Berlinerinnen und Berliner.“

Der Ankauf der BEW beeinflusst auch das Gesamtergebnis. Die Beteiligungsunternehmen haben das Geschäftsjahr zwar erneut mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen, dieses lag aber aufgrund von Einmaleffekten – darunter die Erstkonsolidierung der BEW – deutlich unter dem Vorjahresergebnis. Der Saldo aus den Gewinnen und Verlusten aller Unternehmen – bezogen auf die Beteiligungsquote des Landes Berlin – lag 2024 bei 232 Millionen Euro (Vorjahr 403 Millionen Euro).

Positiv hervorzuheben ist auch die Investitionstätigkeit der Landesunternehmen. Diese übertraf mit 4,4 Milliarden Euro das Vorjahresergebnis um eine Milliarde Euro. Das Ergebnis ist zwar geprägt durch den BEW-Ankauf, hat sich aber auf einem hohen Niveau stabilisiert. Knapp die Hälfte der Gesamtinvestitionen ist auf die Wohnungsbauunternehmen zurückzuführen.

Im Jahr 2024 war Berlin an 51 Unternehmen privaten Rechts und neun wirtschaftlich bedeutenden Anstalten öffentlichen Rechts unmittelbar beteiligt. Für eine Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit hatte der Berliner Senat 2024 ein erweitertes Regelwerk auf den Weg gebracht: die „Grundsätze der Beteiligungsführung im Land Berlin“. Diese bilden den Maßstab für die Steuerung der Landesbeteiligungen und die Kontrolle durch die vom Land entsandten Aufsichtsratsmitglieder.

Der Bericht wird dem Abgeordnetenhaus nun zur Kenntnisnahme zugeleitet.