Gesetz zur Aufhebung des Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetzes
Pressemitteilung vom 07.10.2025
Aus der Sitzung des Senats am 7. Oktober 2025:
Nach der am 18. September 2025 erfolgten Zustimmung des Rats der Bürgermeister hat der Senat heute den am 19. August 2025 von der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, in den Senat eingebrachten Gesetzentwurf zur Aufhebung des Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetzes (LMÜTranspG) beschlossen. Mit der Aufhebung des Gesetzes, wonach die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung in Betrieben in Form eines Balkendiagramms (Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer) veröffentlicht werden sollten, findet eine Entbürokratisierung in der Lebensmittelüberwachung statt.
Bereits im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zum LMÜTranspG hatten die Bezirke darauf hingewiesen, dass sie bezüglich des Vollzuges des Gesetzes erhebliche praktische und ressourcenbedingte Probleme sehen. Sie setzen das Gesetz derzeit nicht um. Die Bedenken der Bezirke wurden bei der Ausgestaltung des aktuellen Koalitionsvertrages aufgegriffen, der eine Überarbeitung vorgesehen hat.
In der Diskussion verschiedener Überarbeitungsansätze hat sich gezeigt, dass die Aufhebung des Gesetzes die zielführendste und angemessenste Lösung ist. Die Aufhebung des LMÜTranspG erleichtert der bezirklichen Lebensmittelüberwachung die Konzentration auf ihre Kernaufgaben wie insbesondere die weiterhin stattfindenden Lebensmittelkontrollen. Der gesundheitliche Schutz der Endverbraucherinnen und –verbraucher wird somit weiterhin sichergestellt.
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