Senat treibt Umsetzung der Verwaltungsreform voran
Pressemitteilung vom 07.10.2025
Aus der Sitzung des Senats am 7. Oktober 2025:
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, ein umfassendes, ressortübergreifendes Projekt zur Implementierung der Verwaltungsreform beschlossen. Damit wird die grundlegende Reform der Berliner Verwaltung konsequent vorangebracht – für eine auf allen Ebenen funktionierende, zukunfts- und handlungsfähige Stadt.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 26. Juni 2025 das „Gesetz zur Neuordnung der Beziehungen zwischen Senat und Bezirken (Verwaltungsstrukturreformgesetz – VStRefG)“ beschlossen. Kern des Gesetzes ist die Ablösung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) durch ein neues Landesorganisationsgesetz (LOG), welches zum 1. Januar 2026 in Kraft treten wird.
Das Projekt zur Umsetzung der Verwaltungsreform soll ein in allen Senatsverwaltungen abgestimmtes Vorgehen sicherstellen sowie die Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur gewährleisten. Dabei ist das projekthafte Arbeiten bereits Ausdruck des gelebten Kulturwandels: Wichtige Ziele werden gemeinsam bearbeitet – über Ressorts und Ebenen hinweg.
In der ersten Phase soll bis Ende des Jahres der einheitliche Aufgabenkatalog fertiggestellt sein, damit er von Senat und Abgeordnetenhaus beraten werden kann. Bis Ende 2025 soll außerdem eine Datenbank zur Verfügung stehen, in der alle Verwaltungsvorschriften, die es im Land Berlin gibt, eingestellt und damit auch erstmalig transparent gemacht werden. Parallel dazu arbeitet die Senatsverwaltung für Finanzen bereits intensiv am Konnexitätsausführungsgesetz.
In einer zweiten Phase sollen dann sämtliche Grundlagen vorbereitet werden, die zum Arbeitsstart des nächsten Senats in der kommenden Legislaturperiode zur Verfügung stehen müssen. Dazu gehören die Zuordnung aller Aufgaben eines Politik- beziehungsweise Querschnittsfeldes zu einem Ressort, die Einigungsstelle, einheitliche Regelungen für die Nutzung der Instrumente der gesamtstädtischen Steuerung für den Erlass von Verwaltungsvorschriften, den Abschluss von Projektvereinbarungen, die effizientere Wahrnehmung der Bezirksaufsicht oder für die dauerhafte Wahrnehmung der Aufgabenkritik.
In der dritten Phase wird es darum gehen, die Verwaltungsreform im Verwaltungsalltag zu leben, aber auch stetig weiter zu lernen und zu verbessern.
Das Projekt zur Implementierung der Verwaltungsreform wird durch den gesamten Berliner Senat eingesetzt, wobei der Chief Digital Officer (CDO) des Landes Berlin, Martina Klement, die Rolle als sogenannte Auftraggeberin des Projekts nachkommt.
Martina Klement, Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung und CDO: „Der Prozess der Verwaltungsreform hat sich schon in den letzten beiden Jahren dadurch ausgezeichnet, dass er mit ganz breiter Beteiligung vorangetrieben wurde, mit zahlreichen, ganz unterschiedlichen Formaten. Diesen Weg wollen wir jetzt auch bei der Implementierung der Verwaltungsreform fortsetzen und weiterhin alle Beteiligten eng in den Prozess mit einbinden.“
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