Qualitätsgesicherte Unterkünfte für wohnungslose Menschen: Beschluss des Gesetzes zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung

Pressemitteilung vom 16.09.2025

Aus der Sitzung des Senats am 16. September 2025:

Auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, hat der Berliner Senat heute das Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU-Umsetzungsgesetz) beschlossen.

Angesichts der weiterhin steigenden Zahl wohnungsloser Menschen und der anhaltend angespannten Wohnraumsituation steht das Land Berlin seit Jahren vor der Herausforderung, ausreichend Unterbringungsplätze für wohnungslose Menschen bereitzustellen. Um diesem Problem zu begegnen, hat der Senat ein verwaltungsübergreifendes Projekt zur Einführung der „Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU)“ initiiert.

Senatorin Cansel Kiziltepe: „Mit der Einführung der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung schaffen wir die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechtere Unterbringung wohnungsloser Menschen. Das ist nicht nur eine technische Reform: Mittelfristig erhöhen wir damit auch die Zahl qualitätsgesicherter Unterkünfte, beschleunigen den Unterbringungsprozess und entlasten die Mitarbeitenden in den Sozialen Wohnhilfen sowie im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. Den Beschäftigten bleibt dann mehr Zeit für die individuelle Unterstützung der Menschen. Mit dem heutigen Senatsbeschluss machen wir den ersten Schritt zu einer grundlegenden Reform des Unterbringungssystems!“

Ziel ist es, die bislang qualitativ unterschiedlichen Unterkunftsformen in Berlin grundlegend zu reformieren und zu vereinheitlichen. Es geht auch darum, die für einige Gewerbetreibende sehr lukrative Vermietung von Wohnraum zu hohen Tagessätzen zu reduzieren.

Hierzu ist eine gesamtstädtische Koordination nötig, um die Qualität der Unterkünfte zu vereinheitlichen, das Verfahren durch Digitalisierung zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Durch verbindliche Qualitätsstandards wird zugleich eine bedarfsgerechtere Unterbringung wohnungsloser Menschen sichergestellt. Darüber hinaus trägt GStU dazu bei, die Mitarbeitenden in den Sozialen Wohnhilfen und im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) dauerhaft zu entlasten. Sie haben dann mehr Zeit und mehr Kapazitäten für die Beratung und Unterstützung wohnungsloser Menschen.

Mit dem GStU-Umsetzungsgesetz werden jetzt die Rechtsgrundlagen geschaffen. Hierfür werden unter anderem das Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz sowie das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz und das Unterbringungsbeschwerdegesetz geändert.
Die Gesetzesänderungen werden die Kompetenzen und Zuständigkeiten des bisherigen Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zum Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) erweitern. Das LFU wird künftig neben seiner Funktion als Unterbringungsbehörde für Asylbewerberinnen und bewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer auch die Aufgabe der zentralen Verwaltung von landeseigenen und vertraglich gebundenen Unterkünften für alle wohnungslosen Menschen übernehmen.