Entwurf zum vierten Nachtragshaushaltsgesetz 2024/2025 beschlossen
Pressemitteilung vom 16.09.2025
Aus der Sitzung des Senats am 16. September 2025:
Hoher finanzieller Mehrbedarf im Rahmen des Haushaltsvollzuges in diesem Jahr: Zurückzuführen sind die Mehrausgaben gegenüber den Planungsannahmen des dritten Nachtragshaushaltsgesetzes 2024/2025 vor allem auf die gestiegene Nachfrage bei der Wohnraumförderung. Diese erfordert zusätzliche Finanzmittel. Der Senat hat daher heute auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024/2025 beschlossen.
Die Vorlage eines vierten Nachtragshaushaltsgesetzes ist notwendig, um die finanzielle Basis für die Zukunft zu erhalten. Hierzu zählt auch die Schaffung von Wohnraum. Der Senat beabsichtigt mit dem Gesetzentwurf daher in erster Linie die Abfederung der sich aus der gestiegenen Nachfrage bei der Wohnraumförderung ergebenden Mehrausgaben für 2025. Damit verbunden ist auch der Ausgleich des mit dem aktuellen Statusbericht prognostizierten Finanzierungsdefizits.
Darüber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf die gemäß drittem Nachtragshaushaltsgesetz 2024/2025 vorgesehene Entnahme von Rücklagen reduziert werden. Verbleibende Haushaltsreserven können somit zur Finanzierung des kommenden Doppelhaushalts für die Jahre 2026 und 2027 herangezogen werden.
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