Senat beschließt Gesetz zu Errichtung und Erhalt von Anlagen für Geflüchtete auf dem Tempelhofer Feld
Pressemitteilung vom 16.09.2025
Aus der Sitzung des Senats am 16. September 2025:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Gesetz zu Errichtung und Erhalt von Anlagen für geflüchtete Menschen und Asylbegehrende auf dem Tempelhofer Feld beschlossen.
Die Errichtung und der Betrieb von neuen Unterkunftsstandorten ist in Berlin weiterhin dringend erforderlich, um die Aufenthaltszeit in Anlagen der Notunterbringung zu reduzieren und den Menschen eine sichere und würdige Unterkunft zu ermöglichen. Daneben werden Einrichtungen für Bildung, Begegnung und Betreuung benötigt.
Senatorin Ute Bonde: „Mit dem neuen Gesetz sichern und erweitern wir dringend benötigten Wohnraum für Geflüchtete in der Stadt. Notunterbringung darf kein Dauerzustand sein. Auf 14,4 Hektar am Tempelhofer Feld sichern wir deshalb bestehende Wohncontaineranlagen und ermöglichen die Erweiterung um bis zu 1100 Plätze in dreigeschossiger Bauweise einschließlich sozialer Einrichtungen.“
Auf dem Tempelhofer Feld liegt östlich des Vorfeldes eine Fläche, die sich grundsätzlich für die Errichtung von Unterkünften und von Einrichtungen für Bildung, Begegnung und Betreuung eignet. Eine entsprechende Nutzung der Fläche ist aber durch das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThF-Gesetz) untersagt. Bereits im Februar 2016 wurde durch eine Änderung des ThF-Gesetzes ein neuer § 9 eingefügt, der die befristete Errichtung von mobilen Unterkünften zur Unterbringung von Geflüchteten sowie mobile Einrichtungen für Bildung, Begegnung und Betreuung auf Flächen südlich und östlich des Vorfeldes ermöglicht hat. Mit einer Änderung des § 9 im April 2024 wurde deren Fortbestand mit verlängerter Befristung bis zum 31. Dezember 2028 möglich. Diese Fristsetzung wird mit Blick auf die fortdauernden Unterbringungsbedarfe und eine sinnvolle zeitliche Perspektive für Betrieb und Erweiterung der Anlage nun bis zum 31. Dezember 2036 verlängert. Maßgeblich dafür sind nunmehr die bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Dies schließt auch den Weiterbetrieb der Betreuungseinrichtung Zirkus Cabuwazi östlich des Vorfeldes mit ein. Für die von der Erweiterung um zusätzliche Wohnplätze betroffene Minigolfanlage sowie für den Grillplatz werden Ersatzangebote geschaffen.
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