Senat beschließt Änderungsverträge mit den Hochschulen und der Charité
Pressemitteilung vom 16.09.2025
Aus der Sitzung des Senats am 16. September 2025:
Auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den Änderungsverträgen zu den Hochschulverträgen für den Zeitraum 2025 bis 2028 zugestimmt – mit deutlichen Verbesserungen für die Hochschulen in den kommenden Jahren:
- Ab dem Jahr 2026 wird es keine weiteren Kürzungen bei den Hochschulen geben, stattdessen steigen die Mittel ab dem kommenden Jahr wieder an.
- Für ihre Tarifvorsorge erhalten die Hochschulen im Jahr 2026 31 Millionen Euro, in 2027 62 Millionen Euro und in 2028 93 Millionen Euro mehr Mittel.
- Ein großer Teil der Rücklagen, die nicht zweckgebunden sind, wird zur Abfederung der Einsparungen für 2025 genutzt; rund 156 Millionen Euro werden in einem Solidarmodell zwischen 2026 und 2028 verwendet, um insbesondere die kleinen Hochschulen finanziell stärker zu stützen.
- Erstmalig ab dem 1. Januar 2026 wird das Land Berlin sämtliche Versorgungslasten der Hochschulen übernehmen. Das sind Erleichterungen von 120 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre.
- Zusätzlich konnten noch einmal 62 Millionen Euro ausgehandelt werden, die nun in den Jahren 2027 und 2028 an die Hochschulen fließen.
- Neben den finanziellen Verbesserungen wurden strukturelle Erleichterungen erzielt, wie zum Beispiel der Abbau von Bürokratie, die Abschaffung alter Verordnungen, die gemeinsame Weiterentwicklung des Berliner Hochschulgesetzes, neue Arbeitsgruppen für Agilität und Modernisierung oder die Flexibilisierung bei Lehre und Verwaltung.
Dem Senatsbeschluss vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege und den Berliner Hochschulleitungen. Im Juli 2025 haben sich die Beteiligten auf die Änderungen der Hochschulverträge geeinigt.
Ebenfalls auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung dem Änderungsvertrag zum Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Charité – Universitätsmedizin Berlin für den Zeitraum 2025 bis 2028 zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus zugestimmt. Der Änderungsvertrag mit der Charité – Universitätsmedizin trägt ebenfalls der Notwendigkeit Rechnung, den Haushalt des Landes Berlin zu konsolidieren. Die im Änderungsvertrag vereinbarten Zuschüsse bedeuten für die Charité auf der einen Seite eine strukturelle Absenkung der bisher für 2024 bis 2028 vereinbarten Finanzmittel. Auf der anderen Seite bedeutet die Neuregelung zur Erstattung der Versorgungslasten der Charité durch das Land auch finanzielle Entlastungen. Mit der Vereinbarung der Zuschüsse für die Restlaufzeit bis 2028 erhält die Charité einen klaren finanziellen Rahmen.
Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Ich bin sehr froh, dass wir in diesen herausfordernden Zeiten gemeinsam verhindert haben, dass die Hochschulen nach den massiven Einschnitten in diesem Jahr noch stärker belastet wer-den. Wir haben innerhalb sehr kurzer Zeit ein deutlich verbessertes Paket geschnürt und sicher-gestellt, dass ab 2026 wieder mehr Mittel zur Verfügung stehen. Wir werden den Hochschulen in den kommenden vier Jahren allein über die Hochschulverträge rund 6,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Damit unterstreichen wir die enorme Bedeutung der Wissenschaft für Berlin. Mein Dank gilt allen Hochschulleitungen und der Charité für die konstruktiven Verhandlungen, aber im Besonderen den großen Universitäten, die Verantwortung übernommen haben und den kleineren Hochschulen finanziell unter die Arme greifen. Das zeigt: Solidarität ist hier nicht nur ein Wort, sondern gelebte Realität. Jetzt liegt es am Parlament, die Änderungen zeitnah zu beschließen, damit die Hochschulen Planungssicherheit haben.“
Die Anpassung der für die Hochschulen und die Charité zur Verfügung stehenden Mittel wird mit einem nachgelagerten Prozess der strukturellen Weiterentwicklung des Berliner Hochschulsystems verbunden. Dazu wird die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege in Beratschlagung mit der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen (LKRP) eine unabhängige Expertenkommission einsetzen, die das Berliner Hochschulsystem in den kommenden Jahren analysieren und Empfehlungen für Umstrukturierungen ab 2029 vorlegen wird.
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