Neues Rettungsdienstgesetz vom Senat beschlossen

Pressemitteilung vom 16.09.2025

Aus der Sitzung des Senats am 16. September 2025:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, den Entwurf des vierten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Ziel der geplanten umfassenden Reform ist es, dem Rettungsdienst im Land Berlin zu ermöglichen, sich auf die Kernaufgaben Notfallrettung und Notfalltransport zu konzentrieren, um eine bestmögliche Versorgung zu erreichen.

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen richten sich an drei Kernpunkten aus: Stärkung von Prävention und Gesundheitskompetenz, Verringerung vermeidbarer Bagatelleinsätze sowie Einführung innovativer Versorgungskonzepte. Im Rahmen der Prävention werden Strategien zur eigenen Gesundheitsvorsorge der Berlinerinnen und Berliner entwickelt und ausgebaut.

Zur Verringerung vermeidbarer Bagatelleinsätze sollen Krankentransport und Notfallrettung stärker voneinander abgegrenzt werden. Einsätze, die in andere Versorgungssysteme gehören, werden sofort an die richtige Stelle gesteuert. Dies betrifft Krankentransporte, die nicht für medizinischen Notfälle angefordert werden. Diese sollen in Zukunft vollständig durch Krankentransportunternehmen übernommen werden. Einsätze sollen grundsätzlich bedarfsgerecht mit den konkret benötigten Mitteln gefahren werden.

Durch innovative Ansätze soll darüber hinaus die Palette der Instrumente im Rettungsdienst erweitert werden. Mit einem Einsatzmittel für psychosoziale Notfälle werden Rettungswagen zum Beispiel für Schlaganfälle oder Herzinfarkte freigehalten, andererseits stehen den betroffenen Personen spezielle Teams für eine qualitativ hochwertige psychosoziale Versorgung zur Verfügung.

Mit einer Erprobungsklausel wird der Weg für Modellversuche mit modernen Versorgungstechniken frei gemacht. Dazu gehören auch neue Möglichkeiten der digitalen Kommunikation für Notrufe und für direkte Einblicke in die Einsatzsituationen vor Ort.

Die hohe Inanspruchnahme des Rettungsdienstes in Berlin führt seit Jahren zu massiven Kapazitätsproblemen und belastet auch die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Deshalb unterstützt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Durch das Gesetz werden der Rettungsdienst und die Notaufnahmen der Berliner Krankenhäuser entlastet. Das Gesetz beinhaltet viele wichtige Punkte, zum Beispiel den Datenaustausch zwischen Notaufnahmen, Rechtsmedizin und Rettungsdienst sowie eine engere Zusammenarbeit von Feuerwehr und SenWGP bei der Notfallplattform IVENA. IVENA arbeitet seit 2018 erfolgreich in Berlin. Täglich werden circa 1100 Notfallpatienten durch den Rettungsdienst in den 37 Berliner Zentralen Notaufnahmen vorangemeldet.