Änderung des ITDZ-Gesetzes: Senat beschließt neues Finanzierungsmodell
Pressemitteilung vom 02.09.2025
Aus der Sitzung des Senats am 2. September 2025.
Der Berliner Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den Gesetzentwurf für die Änderung des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) Berlin beschlossen. Die Entscheidung gibt dem ITDZ Berlin Planungssicherheit für die Zukunft und schafft die rechtliche Grundlage für nötige IT-Investitionen und Ersatzbeschaffungen. Gleichzeitig wird mehr Transparenz bei der Preisbildung hergestellt, indem die Preise durch den Verwaltungsrat kontrolliert werden.
Neues Finanzierungsmodell bringt Planungssicherheit und stärkt das ITDZ
Das ITDZ Berlin wird durch die Gesetzesänderung von der bisherigen Pflicht, den Jahresüberschuss an den Berliner Landeshaushalt abzuführen, entbunden. Stattdessen ist nach dem neuen Gesetzentwurf der Bilanzgewinn abzuführen. Dies ermöglicht dem Digitalisierungsumsetzer des Landes Berlin Rücklagenbildungen für Investitionen und Ersatzbeschaffungen.
Dadurch wird die bisherige, stark an jährliche Einzelverhandlungen gebundene Finanzierung durch einen langfristigen Rahmen ersetzt, der auf verlässlichen Indikatoren basiert. Die Rolle und das zu bewältigende Aufgabenspektrum des ITDZ Berlin wird auf diese Weise gestärkt, damit es die Ziele der Digitalisierung, Standardisierung, Zentralisierung und IT-Sicherheit sowie Innovationen vorantreiben kann.
Transparenz und Mitsprache bei der Preisbildung
Ein weiteres zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Stärkung der Aufsichtsfunktion des Verwaltungsrates. Künftig obliegt es diesem Gremium, die Preise, die vom ITDZ Berlin erhoben werden, aktiv zu überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass die Preise nicht nur betriebswirtschaftlich sinnvoll, sondern im Sinne der Daseinsfürsorge fair gestaltet werden.
Martina Klement, Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung und Chief Digital Officer des Landes Berlin: „Diese Regelung ist ein bedeutsamer Meilenstein für die Digitalisierung im Land Berlin – und sie löst einige Probleme, die seit langem bekannt sind. Wir haben jahrelang für bessere Finanzierungsstrukturen für das ITDZ Berlin gekämpft – nun haben wir bald die Grundlage, dass das ITDZ Berlin als zentraler IT-Dienstleister unserer Hauptstadt in seiner Leistungsfähigkeit gestärkt wird, indem wir als Träger dem ITDZ Berlin Planungssicherheit und bessere Finanzierungsstrukturen schaffen können. Nunmehr hoffe ich, dass auch im Abgeordnetenhaus dem Gesetzesentwurf mit breiter Mehrheit zugestimmt wird und das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.“
Mit dem nun erfolgten Senatsbeschluss wird der Gesetzentwurf nun dem Abgeordnetenhaus zugeleitet. Eine ganzheitliche Reform des ITDZ-Gesetzes wird angestrebt, sobald die Eckpunkte des Digitalgesetzes als strategisches Dach feststehen.
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