Bundesverfassungsgericht bestätigt Berlin und Brandenburg bei rbb-Staatsvertrag

Pressemitteilung vom 21.08.2025

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde Rundfunk Berlin-Brandenburg gegen den rbb-Staatsvertrag bekannt gegeben. Berlin sieht sich bestätigt. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgt der Auffassung der Länder Berlin und Brandenburg bezüglich der 2024 staatsvertraglich festgelegten Neuorganisation des rbb.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine wichtige Entscheidung über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks getroffen – und die Länder Berlin und Brandenburg in ihrem Ziel, den Rundfunk Berlin-Brandenburg zukunftsfest aufzustellen, bestätigt. Nicht nur aus Anlass des rbb-Skandals war es notwendig, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinen Strukturen zu reformieren, um seine Glaubwürdigkeit wieder herzustellen und seine Leistungsfähigkeit zu verbessern. Der rbb muss das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen und die beschlossenen Reformen nun zeitnah umsetzen. Der rbb-Staatsvertrag kann auch Vorbild für andere Länder sein, denn wir wollen in Deutschland einen guten und starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“

Zum 1. Januar 2024 haben Berlin und Brandenburg den rbb-Staatsvertrag umfassend novelliert. Hintergrund ist der rbb-Skandal, in dem sich Schwächen und Versäumnisse zeigten, die durch das Vertragswerk aufgearbeitet worden sind. So wurde der Sender zu größtmöglicher Transparenz verpflichtet und die rbb-Aufsichtsgremien, Verwaltungsrat und Rundfunkrat, wurden weiter professionalisiert. Neue Sorgfaltspflichten und entsprechende Haftungsregeln für das Direktorium und die Gremienmitglieder wurden definiert und festgeschrieben. Modernisierte Leitungsstrukturen und verbindliche Compliance-Mechanismen sollen verhindern, dass Entscheidungen an Gremien vorbeigetroffen werden können. Darüber hinaus wurde das Intendantengehalt gedeckelt und die Geschäftsleitung verschlankt. Die weiteren notwendigen Schritte zur finanziellen Konsolidierung sind eingeleitet und in den Gremien nachvollziehbar kommuniziert.