Gesetz zur Aufhebung des Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetzes
Pressemitteilung vom 19.08.2025
Aus der Sitzung des Senats am 19. August 2025:
Das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz (LMÜTranspG) soll aufgehoben werden. Das geht aus der von der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, heute in den Senat eingebrachten Vorlage hervor. Mit der Aufhebung des Gesetzes, das die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung in Betrieben in Form eines Balkendiagramms (Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer) veröffentlichen sollte, findet eine Entbürokratisierung in der Lebensmittelüberwachung statt.
Bereits im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zum LMÜTranspG hatten die Bezirke darauf hingewiesen, dass sie bezüglich des Vollzuges des Gesetzes erhebliche praktische und ressourcenbedingte Probleme sehen. Sie setzen das Gesetz derzeit nicht um. Die Bedenken der Bezirke wurden bei der Ausgestaltung des aktuellen Koalitionsvertrages aufgegriffen, der eine Überarbeitung vorgesehen hat.
In der Diskussion verschiedener Überarbeitungsansätze hat sich gezeigt, dass die Aufhebung des Gesetzes die zielführendste und angemessenste Lösung ist. Die Aufhebung des LMÜTranspG erleichtert der bezirklichen Lebensmittelüberwachung die Konzentration auf ihre Kernaufgaben wie insbesondere die weiterhin stattfindenden Lebensmittelkontrollen. Der gesundheitliche Schutz der Endverbraucherinnen und –verbraucher wird somit weiterhin sichergestellt.
Der Gesetzentwurf wird dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt.
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