Senat stimmt der Fortführung der Evaluation des Jugendstrafvollzugs zu

Pressemitteilung vom 05.08.2025

Aus der Sitzung des Senats am 5. August 2025:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, der Fortführung der Evaluation des Jugendstrafvollzugs und des zentralen Projektsekretariats zugestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 entschieden, dass die Bundesländer Daten zum Jugendstrafvollzug vergleichbar erheben müssen. Diese Daten sollen auch auf Ebene der einzelnen Justizvollzugsanstalten gesammelt werden, um den Erfolg oder Misserfolg der Maßnahmen beurteilen zu können.

Um dieser Vorgabe nachzukommen, wird eine länderübergreifende Evaluation des Jugendstrafvollzugs durchgeführt. Dabei ist ein zentrales Projektsekretariat an den Kriminologischen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen angebunden. Seit der Einrichtung dieses Sekretariats werden die von den teilnehmenden Ländern übermittelten Daten zu jugendlichen Straftätern aufbereitet. Dadurch konnten bereits mehrere Berichte erstellt werden, unter anderem zu Rückfallquoten.

Die Verwaltungsvereinbarung, die zwischen den meisten Bundesländern (außer Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen) geschlossen wurde, regelt die Fortführung dieser Evaluation. Sie basiert auf einem Beschluss des Strafvollzugsausschusses der Länder vom 7. bis 9. Mai 2025 in Hannover. Ziel ist es, die länderübergreifende Evaluation und das zentrale Projektsekretariat weiterhin zu betreiben.

Die Evaluation ist auf lange Sicht ausgelegt. Nur so kann eine ausreichende Datenbasis geschaffen werden, um die Wirksamkeit verschiedener Behandlungsmaßnahmen zu prüfen und deren Einfluss auf die Rückfallquote zu bewerten. Aufgrund finanzieller Einschränkungen haben sich die beteiligten Bundesländer darauf verständigt, die Verwaltungsvereinbarung jährlich zu erneuern. Das Land Berlin beteiligt sich seit Beginn an diesem Projekt und beabsichtigt auch weiterhin, sich aktiv einzubringen.