Volksbegehren „Werberegulierungsgesetz“ zulässig – Senat lehnt Gesetzesentwurf mit weitreichendem Verbot kommerzieller Werbung und Sponsoring ab

Pressemitteilung vom 05.08.2025

Aus der Sitzung des Senats am 5. August 2025:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, den mit dem Volksbegehren vorgelegten Entwurf über ein „Gesetz zur Regulierung von Werbung im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen (Werberegulierungsgesetz)“ für zulässig erachtet, den Gesetzesentwurf mit seinem sehr weitreichenden Verbot kommerzieller Werbung und Sponsoring aber abgelehnt.

Das Volksbegehren entspricht formal und materiell-rechtlich den Anforderungen an die Zulässigkeit eines Volksbegehrens. Der Senat begrüßt die Diskussion über den Umfang von Werbung im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen. Er ist der Auffassung, dass Werbung im öffentlichen Raum nicht verunstaltend oder belästigend wirken soll und dass die Neutralität des Staates nicht beeinträchtigt werden darf.

Die vorhandenen rechtlichen Regelungen sind jedoch ausreichend, um eine Verunstaltung des öffentlichen Raums oder eine Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht auszuschließen und dabei die Interessen des Staates, der Bevölkerung, der Werbewirtschaft und der werbenden Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Wie schon in der Vergangenheit sieht sich der Senat auch in Zukunft den genannten Grundsätzen der Regulierung von Werbemaßnahmen im öffentlichen Raum verpflichtet und überprüft diese regelmäßig auf ihre Wirksamkeit.

Der Senat legt den Entwurf nun dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vor. Dieses kann innerhalb einer Frist von vier Monaten entscheiden, den Entwurf inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand unverändert anzunehmen oder abzulehnen. Bei Ablehnung kann die Trägerin die Durchführung des Volksbegehrens verlangen.