Neue Regelungen sollen Berufsausbildung in Betrieben attraktiver machen
Pressemitteilung vom 05.08.2025
Aus der Sitzung des Senats am 5. August 2025:
Auf Vorlage von Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, hat der Berliner Senat die „Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin“ erlassen.
Die bestehenden Verwaltungsvorschriften zur Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze wurden überarbeitet und der aktuellen Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation angepasst. Damit soll die Bereitschaft der Betriebe erhöht werden, Ausbildungsplätze zu schaffen. Insbesondere wurden die Regelungen zur Verbundausbildung sowie die Förderung der berufsschulischen Ausbildung von Splitterberufen in anderen Bundesländern erneuert, da Wohnheim- und Fahrtkosten rasant angestiegen sind. Mit den Anpassungen der Verwaltungsvorschriften soll der bestehende Fachkräftebedarf, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, besser realisiert und der Anteil ausbildender Unternehmen in Berlin erhöht werden.
Konkret gibt es folgende Veränderungen: Die Förderung der Digitalen Verbundausbildung wurde eingeführt. Die Regelungen zur Prüfungsvorbereitung wurden erleichtert und an die praktischen Gegebenheiten angepasst. Der Zuschuss zur Prüfungsvorbereitung wurde von 400 Euro auf 440 Euro angehoben. Die Förderpauschale für den Besuch einer Berufsschule außerhalb des Landes Berlins bei Splitterberufen wurde – je nachgewiesenem Schultag – von zwölf Euro auf 24 Euro angehoben.
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