Bericht zum Controlling der Hilfen zur Erziehung beschlossen

Pressemitteilung vom 22.07.2025

Aus der Sitzung des Senats am 22. Juli 2025:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, den regelmäßig vorgelegten Bericht zum gesamtstädtischen Fach- und Finanzcontrolling der Hilfen zur Erziehung (FFC HzE) für das Jahr 2024 beschlossen.

Der jährliche Bericht dazu beschreibt die gesamtstädtischen Entwicklungen im Handlungsfeld der Hilfen zur Erziehung, bietet eine Übersicht zu Entwicklungen und Trends und berücksichtigt die Eingliederungshilfen sowie Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII. Hilfen zur Erziehung sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die junge Menschen und Familien vorübergehend oder auf Dauer entlasten und unterstützen. Relevante Zielgruppe dieser Hilfen ist die Bevölkerungsgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen. Diese Altersgruppe ist in Berlin im Jahr 2024 im Vergleich zu 2020 um 5,6 Prozent auf insgesamt 742.254 junge Menschen angewachsen.

Im Mittelpunkt des Berichts steht der Anstieg der Transferausgaben in den Jahren 2023 und 2024. Hauptursachen sind zentral vereinbarte Entgeltfortschreibungen, die Neubewertung ambulanter Fachleistungsstunden durch die Vertragskommission Jugend sowie eine wachsende Zahl leistungsberechtigter junger Menschen.

Besonders betont wird die hohe Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge von 2022 bis 2024 und die damit verbundenen Herausforderungen für die Bezirke. Zudem wird auf die Versorgung junger Volljähriger eingegangen, deren Rechtsanspruch seit der SGB-VIII-Reform 2021 gestärkt ist und deren Anteil an den Gesamtzahlen gestiegen ist.

Zusätzlich werden folgende Projekte und Vorhaben dargestellt:

  • Das Projekt zur Stärkung der Berliner Pflegekinderhilfe hat im Jahr 2024 und zu Beginn 2025 mit dem „Startbonus Pflegekind“ einen zusätzlichen finanziellen Impuls gesetzt, um neue Pflegepersonen zu gewinnen und die Unterbringung junger Kinder in Vollzeitpflege zu stärken. Die finanziellen Rahmenbedingungen und Unterstützungsstrukturen wurden weiter verbessert. Im Rahmen der Weiterentwicklung wird derzeit an der Neuausrichtung der Krisenpflege, an einem neuen Verfahren zur Feststellung des erweiterten Förderbedarfs sowie an der Aktualisierung der Fachstandards zur Beratung und Begleitung von Pflegepersonen gearbeitet. Diese Maßnahmen sollen in eine neue Ausführungsvorschrift münden, die auch den Kinderschutz in Pflegefamilien stärker in den Fokus rückt.
  • Der Ausbau der Jugendberufshilfe wird fortgesetzt, um junge Menschen stärker bei Schule, Ausbildung und Berufseinstieg zu fördern und damit ihre eigenverantwortliche Lebensführung trotz des angespannten Wohnungsmarktes zu sichern.
  • Mit dem Fachkonzept Flexibudget werden seit Mai 2020 niedrigschwellige, präventive Angebote für belastete Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige umgesetzt. Für 2024 und 2025 wurden die finanziellen Mittel gezielt auf Basis der bezirklichen Bedarfe aufgestockt und das Angebot fachlich erweitert. Zur Sicherung der Wirksamkeit des Flexibudgets erfolgt eine verbindliche Fortsetzung des Monitorings und der sozialräumlichen Evaluation, um das Projekt datenbasiert zu steuern und die Angebotsplanung weiter zu verbessern.