Senat beschließt Einrichtung einer Landesansprechperson zur Bekämpfung von Antisemitismus an Hochschulen
Pressemitteilung vom 22.07.2025
Aus der Sitzung des Senats am 22. Juli 2025:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Wissenschaftssenatorin Dr. Ina Czyborra die Einrichtung einer Landesansprechperson zur Bekämpfung von Antisemitismus an Hochschulen beschlossen.
Seit der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 ist es gesetzliche Aufgabe der Hochschulen, Diskriminierungen wegen antisemitischer Zuschreibung zu verhindern und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen. Diese Verankerung ist bundesweit einzigartig. Seit dem 7. Oktober 2023 haben die antisemitischen Vorfälle in Berlin und auch an den Berliner Hochschulen enorm zugenommen. Unmittelbar nach dem 7. Oktober 2023 hat sich aber auch die „Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen“ (LKRP) eindeutig solidarisch mit dem Staat Israel positioniert und klargestellt, dass kein Antisemitismus akzeptiert wird.
Neben den umfangreichen bereits ergriffenen Maßnahmen wie der Einrichtung von Ansprechpersonen zu Antisemitismus an den Hochschulen, der Aktualisierung von Sicherheitskonzepten und der Verstärkung des Kontakts mit den zuständigen Polizeiabschnitten sowie der Ausweitung hochschuldidaktischer Angebote zu antisemitismuskritischer und sensibler Lehre wird nun eine hochschulübergreifende Landesansprechperson zur Bekämpfung von Antisemitismus an Hochschulen eingerichtet.
Senatorin Dr. Ina Czyborra: „Der Senatsbeschluss zur Einrichtung einer Landesansprechperson zur Bekämpfung von Antisemitismus an Hochschulen bildet einen weiteren Baustein zur Antisemitismusprävention an den Berliner Hochschulen. Neben den umfangreichen bereits von den Hochschulen ergriffenen Maßnahmen wird die Landesansprechperson alle Maßnahmen im Blick haben, die Hochschulen beraten und vor allem die hochschulischen Ansprechpersonen in ihrem Aufgabenbereich stärken. Es bleibt eine große Aufgabe, antisemitischen Strukturen entgegenzuwirken. Durch den heutigen Senatsbeschluss kommen wir hierbei jedoch einen großen Schritt voran.“
Zentrale Aufgaben der neuen Landesansprechperson sollen die Unterstützung, Beratung und der enge Austausch mit den Ansprechpersonen zu Antisemitismus der einzelnen Hochschulen sowie Beratung und Austausch mit Hochschulleitungen zu Maßnahmen der Antisemitismusprävention sein. Außerdem sind Vernetzung mit etablierten Organisationen im Bereich Antisemitismusprävention, Austausch mit den Bundes- und Landesbeauftragten sowie den Beauftragten von Hochschulen anderer Bundesländer Teil des Aufgabenkatalogs.
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