Senatsvorlage zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 25. Juni 2025 zum Volksbegehren „Berlin autofrei“
Pressemitteilung vom 08.07.2025
Aus der Sitzung des Senats am 8. Juli 2025:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, und nach Maßgabe der abstimmungsrechtlichen Vorgaben eine formale Unterrichtung des Abgeordnetenhauses über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 25. Juni 2025 zum Volksbegehren „Berlin autofrei“ veranlasst. Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung die Zulässigkeit des Volksbegehrens „Berlin autofrei“ festgestellt.
Das Abgeordnetenhaus kann nach den abstimmungsrechtlichen Vorgaben nun innerhalb einer Frist von vier Monaten entscheiden, ob es den Gesetzentwurf des Volksbegehrens in seinem wesentlichen Bestand inhaltlich annimmt. Tut es dies nicht, kann die Trägerin innerhalb eines Monats die Durchführung des Volksbegehrens verlangen. In diesem Fall beginnt ein viermonatiger Auslegungszeitraum. Das Volksbegehren kommt zustande, wenn innerhalb der vier Monate sieben Prozent (rund 180.000) der Wahlberechtigten Berlinerinnen und Berliner durch Eintragung in amtliche Unterschriftslisten und -bögen zustimmen. Sind diese Bedingungen erfüllt, folgt ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf.
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