Neufassung des Staatsvertrages über die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg beschlossen
Pressemitteilung vom 01.07.2025
Aus der Situng des Senats am 1. Juli 2025:
Der Senat hat heute den von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, vorgelegten Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg zur Einrichtung der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) beschlossen. Durch den Abschluss eines neuen Staatsvertrages wird sowohl den zwischenzeitlich erfolgten organisatorischen Veränderungen als auch den veränderten gesetzlichen Grundlagen Rechnung getragen.
Die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg wurde als erste gemeinsame Einrichtung der Länder Berlin und Brandenburg mit einem Staatsvertrag vom 13. Januar 1994 beschlossen. Aufgrund der positiven Erfahrungen folgten weitere länderübergreifende Kooperationen, darunter das ehemalige Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (Lisum) sowie das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB).
Senatorin Katharina Günther-Wünsch: „Seit 30 Jahren leistet die ZABB herausragende länderübergreifende Arbeit für Kinder, die ein neues Zuhause brauchen – fachlich kompetent, rechtlich fundiert und mit großer Verantwortung. Gerade bei Adoptionen braucht es klare Verfahren, qualifizierte Beratung und eine Haltung, die das Kindeswohl konsequent in den Mittelpunkt stellt. Die enge Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg zeigt, wie verlässliche länderübergreifende Strukturen gelingen können – zum Vorteil der Kinder und Familien, die auf gute Lösungen angewiesen sind.“
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