Senat beschließt aktuellen Bericht zur Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Pressemitteilung vom 24.06.2025

Aus der Sitzung des Senats am 24. Juni 2025

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, den aktuellen Bericht zur Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beschlossen.

Bund und Länder haben am 29. September 2020 den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Zielsetzung beschlossen, dass der ÖGD in ganz Deutschland mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommt sowie modernisiert und vernetzt werden soll. Für die Umsetzung stellt der Bund den Ländern für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Auf das Land Berlin entfällt ein Anteil von rund 153,5 Millionen Euro.

Seit Beginn des Pakts konnten in Berlin bereits wesentliche Maßnahmen, insbesondere im Bereich der personellen und digitalen Stärkung des Berliner ÖGD, auf den Weg gebracht werden.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren rund 90 Prozent der zusätzlichen Personalstellen im ÖGD besetzt. Gegenüber dem Vorjahresstichtag konnte die Besetzungsquote um rund sieben Prozentpunkte erhöht werden. 98 Prozent der vorgenannten Beschäftigungsverhältnisse wurden unbefristet geschlossen. Der Stellenaufwuchs im Personalbestand des ÖGD in Berlin wurde seit dem Jahr 2020 zum Großteil durch den Pakt für den ÖGD getragen. Ausweislich der Personalbestandserhebungen im ÖGD wuchs die Anzahl der vorhandenen Stellen in den letzten fünf Jahren um rund 18,6 Prozent beziehungsweise 330 Vollzeitäquivalente.

Im Kontext der Digitalisierung wird zwischen Bund und Ländern derzeit diskutiert, wie aufgebaute Strukturen und konkrete Projekte nach Ende des ÖGD-Paktes verstetigt werden können: Für einen funktionalen Öffentlichen Gesundheitsdienst braucht es standardisierte Datenformate, interoperable IT-Architekturen und einheitliche Kommunikationsschnittstellen, damit strukturierte Gesundheitsdaten lageabhängig erfasst, analysiert und weitergegeben werden können.

Aus dem Pakt für den ÖGD ergibt sich ferner die Verpflichtung, dass die Länder eine gemeinsame Imagekampagne planen und umsetzen, um den ÖGD in seinen Strukturen und Aufgaben der Bevölkerung bekannter zu machen. Hierfür soll das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zusammen mit den Ländern ein gemeinsames ÖGD-Logo sowie Corporate Design und einen gemeinsamen Internetauftritt als Aushängeschild des ÖGD entwickeln. Nach derzeitigem Planungsstand sollen das Logo und das Corporate Design im dritten Quartal 2025 den Ländern zur Nutzung bereitgestellt werden. Der gemeinsame Internetauftritt soll Ende September 2025 der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

Der Bericht wird nun zur weiteren Beratung dem Abgeordnetenhaus von Berlin zugeleitet.