Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin

Pressemitteilung vom 17.06.2025

Aus der Sitzung des Senats am 17. Juni 2025:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, eine Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin beschlossen. Mit dieser gesetzlichen Regelungsänderung wird der Inhalt des Liegenschaftsplans angepasst. Der Inhalt des seit ungefähr einhundert Jahren existierenden Liegenschaftsplans der Stadt Berlin wurde im Laufe der Jahrzehnte an die Bedarfe der Stadt sowie an die technischen Möglichkeiten angepasst. Der Liegenschaftsplan stellt die räumliche Verteilung der Grundstücke Berlins, der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesländer und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts dar. Der ursprünglich in analoger Form als Karte vorgehaltene Liegenschaftsplan steht inzwischen als digitale Karte im Rahmen der Berliner Geodateninfrastruktur im Geoportal Berlin jederzeit für die Öffentlichkeit zur Verfügung.

Während die Darstellung der Grundstücke des Bundes und der Länder zuverlässig im Liegenschaftsplan erfolgt, ist die Darstellung der Grundstücke „anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts“ weder fehlerfrei noch vollständig möglich. Die Regelungsänderung sieht konkret vor, dass die Grundstücke der „anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts“ in Ermangelung einer verlässlichen und regelmäßig fortgeführten Datenbasis künftig nicht mehr im Liegenschaftsplan dargestellt werden. Die aktuelle Änderung stellt eine Übereinstimmung zwischen dem im Liegenschaftsplan darstellbaren Inhalt und dem gesetzlichen Auftrag aus dem Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin her.

Die althergebrachte Möglichkeit zur analogen Einsichtnahme des Liegenschaftsplans wird − entsprechend den technischen Gegebenheiten − durch die zeitgemäße Bereitstellungsverpflichtung über das Geoportal ersetzt.