Berlin modernisiert Lehrkräftebildung

Pressemitteilung vom 17.06.2025

Aus der Sitzung des Senats am 17. Juni 2025

Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes und weiterer Vorschriften zur Kenntnis genommen und an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet. Dieses Gesetz aktualisiert das Lehrkräftebildungsrecht und führt Neuregelungen ein. Damit wird auch der KMK-Beschluss „Gestaltung von zusätzlichen Wegen ins Lehramt“ vom 13. Juni 2024 umgesetzt.

Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch: „Mit der Reform der Lehrkräftebildung schaffen wir zusätzliche und zugleich qualitativ gesicherte Zugänge in den Schuldienst. Gerade angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs ist es wichtig, mehr qualifizierte Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen – ohne dabei Abstriche bei der Ausbildung zu machen. Die neuen Studienmodelle und flexibleren Wege ins Lehramt tragen dazu bei, die Ausbildung zukunftsfest und praxisnäher zu gestalten. Damit stärken wir Berlins Schulen langfristig.“

Anpassungen im Lehramtsstudium
Die Reform sieht einige strukturelle Änderungen im Lehramtsstudium vor. So wird eine Regelung aufgenommen, die es ermöglicht, das Praxissemester über mehrere Semester gestreckt zu absolvieren, statt wie bisher kompakt im dritten Mastersemester. Hierdurch wird die Vereinbarkeit von Studium und Erwerbstätigkeit erleichtert.

Außerdem wird im Studium für das Lehramt an Grundschulen mit dem Fach Musik oder Kunst ermöglicht, anstelle eines der Fächer Deutsch oder Mathematik einen Lernbereich mit einer geringeren Anzahl an Leistungspunkten zu wählen und dafür das künstlerische Fach vertieft zu studieren. Dies entspricht einer Empfehlung der Expertenkommission Grundschullehramt im Juni 2024, die durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingesetzt wurde.

Darüber hinaus werden die Basisqualifikationen der Lehrkräftebildung um den Bereich der digitalen Medienbildung ergänzt. Dies trägt der zunehmenden Bedeutung digitaler Kompetenzen im Schulalltag Rechnung und stellt sicher, dass angehende Lehrkräfte gezielt auf die Herausforderungen eines modernen Unterrichts vorbereitet werden.

Erweiterung der Ausbildungswege
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Verstetigung der bisher als Modellversuche angebotenen Quereinstiegsmasterstudiengänge mit zwei beziehungsweise drei Fächern. Damit werden diese Studiengänge als eigener zusätzlicher Qualifizierungsweg in das Lehrkräftebildungsgesetz aufgenommen und dadurch KMK-konform verstetigt.

Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines Quereinstiegsmasterstudiengangs mit anschließendem Vorbereitungsdienst in nur einem Schulfach. Dies eröffnet für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien sowie für das Lehramt an beruflichen Schulen in bestimmten Fächern und beruflichen Fachrichtungen in bestimmten Bedarfsfächern neue Möglichkeiten zur Qualifizierung von Lehrkräften. Mit diesen Änderungen soll der Wechsel aus einem Studiengang, der nicht auf den Erwerb eines Lehramtsabschlusses zielt, in einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang erleichtert und dieser Weg damit attraktiver gemacht werden.

Besoldungs- und laufbahnrechtliche Änderungen
Neben den inhaltlichen Änderungen werden auch besoldungs- und laufbahnrechtliche Anpassungen vorgenommen. Dazu gehört die Ergänzung des Landesbesoldungsgesetzes um erforderliche Amtsbezeichnungen für Funktionsstellen an Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren. Zudem werden die Vorschriften der Bildungslaufbahnverordnung zur Probezeit sowie zu Funktionsstellen an sonderpädagogischen Förderzentren aktualisiert.

Mit all diesen Maßnahmen stärkt Berlin die Lehrkräftebildung nachhaltig. Der Gesetzentwurf wird nun im Abgeordnetenhaus beraten.