Änderung der Polizeibenutzungsgebührenordnung beschlossen

Pressemitteilung vom 03.06.2025

Aus der Sitzung des Senats am 3. Juni 2025:

Der Senat von Berlin hat heute die am 29. Oktober 2024 von der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, vorgelegte Verordnung zur Änderung der Polizeibenutzungsgebührenordnung beschlossen. Voraussetzung dafür war die Zustimmung des Rats der Bürgermeister, die in der 39. Sitzung vom 20. Februar 2025 erfolgte.

Die Änderung der Polizeibenutzungsgebührenordnung betrifft unter anderem Maßnahmen zur Rettung, Bergung oder zum Lösen fixierter Personen. Mit der neuen Regelung können Aufwendungen der Polizei bei Blockaden von Aktivistinnen und Aktivisten rechtssicherer und wirksamer den betreffenden Personen auferlegt werden. Die Gebühr liegt zwischen 249 Euro und maximal 3900 Euro. Dazu kommt eine Kostenpauschale von 66 Euro je Einzelfall.

Außerdem werden die Gebühren für das Umsetzen und Umstellen von Elektrokleinstfahrzeugen („E-Scooter“) neu festgelegt. Bei bis zu fünf dieser Fahrzeuge übernehmen Mitarbeitende der Polizei Berlin oder der bezirklichen Ordnungsämter diese Arbeit. Die Gebühr beträgt 62 Euro beziehungsweise 68 Euro je Einzelfall. Ab sechs Fahrzeugen erfolgt die Umsetzung durch Polizei oder Ordnungsämter mit Hilfe von Abschleppunternehmen für 219 Euro beziehungsweise 242 Euro je Einzelfall. Darüber hinaus wird festgelegt, dass zukünftig generell höhere Gebühren für Umsetzungen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen erhoben werden. Dies erfolgt aufgrund der zum 1. Januar 2024 neu geschlossenen Verträge mit den Abschleppunternehmen.