Urbane Mitte wird Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung

Pressemitteilung vom 03.06.2025

Aus der Sitzung des Senats am 3. Juni 2025:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, die Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung für das Gebiet des Vorhabens Urbane Mitte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen. Damit soll künftig die Zuständigkeit für die Aufstellung und Festsetzung von Bebauungsplänen für diesen Bereich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegen. Die rechtliche Grundlage ist § 9 Abs. 1 Satz Nr. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB). Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister unterbreitet.

Der Umgriff des § 9 AGBauGB-Gebiets umfasst sowohl die Teilfläche Urbane Mitte Nord als auch die Teilfläche Urbane Mitte Süd, da sich aus der Gesamtheit des Projekts die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung ergibt. Basierend auf den Regelungen des städtebaulichen Rahmenvertrags zur Gesamtentwicklung des Gleisdreiecks aus dem Jahr 2005 verfolgt der Berliner Senat mit dem Projekt der Urbanen Mitte ein neues innerstädtisches Stadtquartier rund um den bestehenden und weiter zu entwickelnden Umsteigebahnhof Gleisdreieck.

Der Rahmenvertrag von 2005 formuliert für die Urbane Mitte das Entwicklungsziel eines innerstädtischen Stadtquartiers. Um die Nachhaltigkeit der Urbanen Mitte zu sichern, sollen die Flächen effizient und mit hohen städtebaulichen und architektonischen Standards und einer zukunftsfähigen Nutzungsmischung entwickelt werden. Mit multifunktionalen Gebäuden, die neben Büronutzungen auch Flächen für Einzelhandel, Dienstleistungen sowie soziale Infrastruktur bieten. Im Zuge des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans für die Urbane Mitte Nord soll auch die planungsrechtliche Sicherung von Sonderwohnnutzungen auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden, um einen Beitrag für den erheblichen Wohnraumbedarf im Land Berlin in innerstädtischer Lage leisten zu können.

Mit Feststellung eines Gebiets von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung sollen die komplexen Planungen in eine gesamtheitliche Projektsteuerung auf Senatsebene übertragen werden, um die Realisierung des innerstädtischen Stadtquartiers zielführend voranzubringen und die im städtebaulichen Rahmenvertrag vorgesehene Gesamtentwicklung rund um das Gleisdreieck zum Abschluss zu bringen. Der Rahmenvertrag aus dem Jahr 2005 sieht die Entwicklung der vier Baufelder Flottwellpromenade, Yorckdreieck, Möckernkiez und Urbane Mitte vor, die rund um einen großen zusammenhängenden Park, den heutigen Park am Gleisdreieck, entstehen. Die Urbane Mitte ist das letzte noch zu realisierende Baufeld.

Der Bahnhof Gleisdreieck gehört bereits heute zu den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten der Stadt, der täglich stark frequentiert wird. Aktuell wird der Bahnhof nur von der U-Bahn angefahren. Langfristig soll hier mit der Verlängerung der Linie S 21 ein zusätzlicher S-Bahnhof entstehen. Das Vorhaben „Neubau der S-Bahn-Strecke vom Westhafen – Hauptbahnhof – Potsdamer Platz – Yorckstraße (Linie S 21)“ ist im Maßnahmenkatalog des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr verankert.

Die überbezirkliche Verkehrsplanung und Weiterentwicklung des Verkehrsknotenpunktes ist eng mit der städtebaulichen Entwicklung verknüpft und begründet gemeinsam die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung.