Senat beschließt Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg zum Giftnotruf

Pressemitteilung vom 20.05.2025

Aus der Sitzung des Senats am 20. Mai 2025:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg zur Nutzung des Giftnotrufes der Charité-Universitätsmedizin Berlin zugestimmt. Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Modalitäten der Zusammenarbeit der Bundesländer Berlin und Brandenburg und die Verteilung der finanziellen Lasten.

Mit § 16 e Chemikaliengesetz (ChemG) ist das Betreiben eines Giftnotrufes Pflichtaufgabe der Bundesländer. Für die Länder Berlin und Brandenburg nimmt diese Aufgabe die Charité mit der Einrichtung einer Giftinformationszentrale wahr. Kern des Angebotes ist das Betreiben des rund um die Uhr verfügbaren Giftnotrufes. Dessen Nutzung ist für die Anrufenden kostenfrei.

Ausgehend von dem von der Charité dargelegten Mittelbedarf für das Betreiben des Giftinformationszentrums in Höhe von rund zwei Millionen Euro pro Jahr werden die Kosten zwischen den Ländern anhand der räumlichen Herkunft der Anrufe verteilt. Hierbei macht der Anteil der Anrufe aus Brandenburg rund ein Viertel des Aufkommens aus, was sich in der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung abbildet. Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung ist Ausweis der engen Zusammenarbeit der beiden Länder.