Senat beschließt Jahresbericht zur Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes 2024
Pressemitteilung vom 20.05.2025
Aus der Sitzung des Senats am 20. Mai 2025:
Der Senat hat heute den von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, vorgelegten Jahresbericht zur Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes 2024 beschlossen und an den Hauptausschuss weitergeleitet.
2024 stiegen die Neuanträge auf Unterhaltsvorschussleistung bei bezirklichen Jugendämtern im Vergleich zum Vorjahr um sieben Prozent. Damit liegt die Anzahl für 2024 bei 18.012 Neuanträge, nachdem es 2023 noch einen Rückgang um etwa 10,5 Prozent gegeben hatte. Ein wesentlicher Grund für die Schwankungen bei den Antragszahlen liegt in der unterschiedlichen Entwicklung der Einwohnerzahl der unter 18-Jährigen in Berlin.
Während die Altersgruppe der 6- bis 17-Jährigen gewachsen ist, ist in der Altersgruppe der 0- bis 5-Jährigen ein Rückgang zu beobachten. Das spiegelt sich auch in der Altersstruktur der Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder: Der Anteil der 12- bis 17-Jährigen ist im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Prozent gestiegen und lag zum Ende des Jahres 2024 bei rund 40 Prozent. Der Anteil der Kinder in der Altersstufe der 0- bis 5-Jährigen hat sich dagegen um 4,6 Prozent auf rund 18 Prozent reduziert. Die größte Gruppe bildet weiterhin die der Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren mit rund 42 Prozent. Insgesamt haben zum 31. Dezember 2024 in Berlin 48.201 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Unterhaltsvorschussleistung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres sozialen Sicherungssystems. Sie unterstützt Familien in belastenden Lebenslagen und setzt ein klares Zeichen gegen das erhöhte Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern. Es ist mir wichtig, dass betroffene Familien unkompliziert Hilfe erhalten – sei es durch die bezirklichen Unterhaltsvorschussstellen, die Familienservicebüros oder über das Berliner Familienportal, das umfassende Informationen digital bereitstellt.“
Die Unterhaltsvorschusszahlungen stiegen 2024 auf rund 186,1 Millionen Euro, etwa 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Ursache war die Anhebung des gesetzlichen Mindestunterhalts zum 1. Januar 2024, wodurch die monatlichen Zahlbeträge im Schnitt um fast 20 Prozent wuchsen. Von unterhaltspflichtigen Eltern konnten rund 26,1 Millionen Euro zurückgeholt werden, etwa 4 Prozent mehr als im Vorjahr.
Die Ausgaben stiegen um 19,2 Prozent auf 96 Millionen Euro, finanziert zu 40 Prozent vom Bund und 60 Prozent von den Ländern.
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