Senat beschließt vierteljährlichen Bericht zum ITDZ

Pressemitteilung vom 06.05.2025

Aus der Sitzung des Senats am 6. Mai 2025:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den vierteljährlichen Bericht nach § 24 Absatz 4 EGovG Bln für das erste Quartal 2025 beschlossen.

Das ITDZ Berlin ist zentraler IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung und stellt allen Behörden und Einrichtungen die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikations-technik sowie IT-Basisdienste zur Verfügung. Kann das ITDZ diese Leistung nicht innerhalb angemessener Frist oder nicht zu marktüblichen Preisen liefern oder bestehen andere Gründe, kann die IKT-Staatssekretärin nach § 24 Absatz 4 EGovG Bln Ausnahmen von dieser Abnahmepflicht gestatten. Über die gewährten Ausnahmen ist dem Abgeordnetenhaus quartalsweise zu berichten. Der Bericht über das erste Quartal 2025 wurde jetzt beschlossen. Es gab in diesem Quartal keine Ausnahmen, die bei der Senatskanzlei angezeigt wurden.