Gesetz zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag
Pressemitteilung vom 06.05.2025
Aus der Sitzung des Senats am 6. Mai 2025:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, beschlossen, den Entwurf des Gesetzes zur Zustimmung zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag beim Abgeordnetenhaus einzubringen.
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten den Entwurf des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages im Zeitraum vom 14. bis 26. März 2025 unterzeichnet, nachdem die notwendigen Vorunterrichtungen der Landesparlamente durchgeführt wurden. Das Abgeordnetenhaus hatte in seiner Sitzung am 13. Februar 2025 diesen Entwurf zur Kenntnis genommen. Damit der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag geltendes Recht wird, muss er nun in Berliner Landesrecht umgesetzt werden.
Im Kern wird mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag der (technische) Jugendmedienschutz in Deutschland modernisiert und an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst. Die Änderungen betreffen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und den Medienstaatsvertrag (MStV).
Im JMStV werden erstmals Betriebssysteme verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsschädigenden Inhalten zu treffen. Eltern und Erziehungsberechtigte sollen den Jugendschutz auf den von den Kindern und Jugendlichen genutzten Endgeräten künftig leicht einstellen und einfach konfigurieren können. Die Jugendschutzvorrichtung wird dabei als Opt-In-Lösung geregelt, sodass die Endgeräte weiterhin ohne Beschränkungen nutzbar sind, wenn die Jugendschutzvorrichtung nicht aktiviert wird. Weitere Änderungen im JMStV betreffen die Aufgabenbeschreibung und Zusammensetzung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die Kennzeichnung von Spieleangeboten und fiktionalen Inhalten sowie die Durchwirkung von Altersbewertungen von anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, um Doppelbewertungen eines Inhalts künftig zu vermeiden.
Daneben werden im MStV die Möglichkeiten der Landesmedienanstalten bei der Durchsetzung von Maßnahmen erweitert, um insbesondere bei Verfahren gegen Anbieter mit Sitz im europäischen Ausland eine effektive Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen.
Nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in den Landesparlamenten sollen die Neu-regelungen des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages am 1. Dezember 2025 in Kraft treten.
Kontakt
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin