Gesetz zum Reformstaatsvertrag

Pressemitteilung vom 06.05.2025

Aus der Sitzung des Senats am 6. Mai 2025:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, beschlossen, den Entwurf des Gesetzes zur Zustimmung zum Reformstaatsvertrag beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten den Entwurf des Reformstaatsvertrages im Zeitraum vom 14. bis 26. März 2025 unterzeichnet, nachdem die notwendigen Vorunterrichtungen der Landesparlamente durchgeführt wurden. Das Abgeordnetenhaus hatte in seiner Sitzung am 13. Februar 2025 diesen Entwurf zur Kenntnis genommen. Damit der Reformstaatsvertrag geltendes Recht wird, muss er nun in Berliner Landesrecht umgesetzt werden.

Mit dem Reformstaatsvertrag wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk neugestaltet. Angesichts seiner der Demokratie dienenden Funktion muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk dazu beitragen, die gesellschaftlichen und kulturellen Voraussetzungen der Demokratie zu erhalten und zu fördern. Daher ist es Ziel der Reform, einen digitalen, schlanken und zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht. Der Reformstaatsvertrag umfasst dazu Änderungen im Medienstaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Deutschlandradio-Staatsvertrages und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.

In Bezug auf den Medienstaatsvertrag haben die Länder den Auftrag der Rundfunkanstalten qualitativ gestärkt und das Angebotsportfolio quantitativ begrenzt. Dies umfasst insbesondere eine Reduzierung der Hörfunk- und Spartenprogramme, eine Begrenzung der Kosten für den Sportrechteerwerb sowie Maßgaben für eine verstärkte Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio untereinander als auch mit privaten Medienanbietern. Zudem sollen die Angebote der Rundfunkanstalten mit einer gemeinsamen Plattformstrategie besser aufeinander abgestimmt und zu einem gemeinwohlorientieren „Public Open Space“ weiterentwickelt werden. Dadurch sollen Doppelstrukturen abgebaut und Redundanzen im Programm minimiert werden.

Im Sinne eines ausgewogenen dualen Mediensystems wird das Verbot presseähnlicher Angebote geschärft, auch um die wirtschaftliche Grundlage der Presseverlage zu wahren, die ebenfalls eine unverzichtbare Funktion in der Demokratie erfüllen. Darüber hinaus sollen die Kontrolle verbessert und die Effizienz erhöht werden. Künftig soll ein Medienrat mit einem „Blick von außen“ die Auftragserfüllung überprüfen. Bei ihrer Haushaltsführung haben die Rundfunkanstalten ferner die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten und für kostenintensive Investitionen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Daneben werden ARD, ZDF und Deutschlandradio verpflichtet, mit Zustimmung der jeweils zuständigen Aufsichtsgremien ein klares und verständliches Vergütungssystem festzulegen, welches für den Abschluss von Dienstverträgen mit außertariflich Beschäftigten bindend ist. Zur adäquaten Festlegung des grundsätzlichen Rahmens für AT-Vergütungen sind Vergleiche zum öffentlichen Sektor anzustellen, die beispielsweise Größe, Aufgaben, Finanzierungssituation sowie Erfolgs-, Haftungs- und Risikolage der Rundfunkanstalten in den Blick nehmen. Speziell für das ZDF und das Deutschlandradio haben die Länder Veränderungen in den Leitungsstrukturen eingeführt. Die besondere Stellung der Intendanten als programmlich wie wirtschaftlich letztverantwortliche Person wird beibehalten, jedoch um Elemente einer kollegialen Führung modifiziert, um etwa das Risiko möglicher Compliance-Verstöße zu verringern.

Nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in den Landesparlamenten sollen die Neu-regelungen des Reformstaatsvertrages am 1. Dezember 2025 in Kraft treten. Die Länder erwarten von den Rundfunkanstalten, dass sie diesen Weg aktiv mitgehen und mitgestalten, ihre Angebote zum Nutzen für alle Teile der Gesellschaft weiterentwickeln sowie die heute schon möglichen Einspar- und Strukturoptimierungsmöglichkeiten nutzen. Dies umfasst auch, dass sie bei ihren nächsten Bedarfsanmeldungen den Reformen Rechnung tragen.