Achter Bericht zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten
Pressemitteilung vom 15.04.2025
Aus der Sitzung des Senats am 15. April 2025:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, den achten Bericht über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten beschlossen. Der Bericht, der den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 betrachtet, wird nach Beschluss an das Abgeordnetenhaus übermittelt.
Gegenüber dem Jahr 2023 ist die Zahl der sozialen Erhaltungsgebiete von 78 auf 81 gestiegen. Neu hinzugekommen sind drei Gebiete in Steglitz-Zehlendorf: Feuerbachstraße, Gritznerstraße Nord und Mittelstraße.
Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (BVerwG 4 C 1.20) konnte 2024 lediglich in fünf Fällen das Vorkaufsrecht geprüft werden (im Vergleich 2021: 177 Fälle, 2022: neun Fälle, 2023: fünf Fälle). Nach dem Urteil darf das Vorkaufsrecht nicht auf Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgt. Im Berichtszeitraum konnten berlinweit keine Abwendungen vereinbart werden (2021 berlinweit: 84, 2022: vier, 2023: zwei), jedoch wurde zum zweiten Mal seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Vorkaufsrecht ausgeübt (2021: 13, 2022: keine Ausübung, 2023: eine Ausübung). In fast allen potentiellen Prüffällen war die Ausübung des Vorkaufsrechts beziehungsweise der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung von vornherein ausgeschlossen.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Die Ausweisung weiterer Milieuschutzgebiete zeigt eindrücklich, dass die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in Berlin vielerorts geschützt werden muss. Das Vorkaufsrecht kann einen Beitrag für den effektiven Schutz der Wohnbevölkerung und damit zum Erhalt der typischen sozialen Berliner Mischung leisten. Allerdings sind uns durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf das Vorkaufsrecht weiterhin die Hände gebunden. Aus diesem Grund begrüße ich sehr die erklärte Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten stärken zu wollen.“
Mit Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurden 78 Abwendungen für nichtig erklärt beziehungsweise gekündigt. Das sind rund 20 Prozent aller Abwendungen, die in sozialen Erhaltungsgebieten seit 2015 erzielt werden konnten. Das Land Berlin geht davon aus, dass die angegriffenen Abwendungen weiterhin wirksam sind. In sieben Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hat das Land Berlin als Beklagter erstinstanzlich obsiegt mit der Folge, dass die Abwendungen bis auf Weiteres wirksam bleiben. Die Urteile sind im Berufungsverfahren.
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