Verwaltungsstrukturreform in zweiter Lesung im Senat beschlossen
Pressemitteilung vom 01.04.2025
Aus der Sitzung des Senats am 1. April 2025:
Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 1. April 2025 den Gesetzentwurf für die einfachgesetzlichen Regelungen sowie die Verfassungsänderungen zur Verwaltungsreform in zweiter Senatsbefassung auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, beschlossen. Damit ist die umfassendste Reform der Berliner Verwaltung in den vergangenen Jahrzehnten vom Senat verabschiedet.
Kern der Reform ist ein neues Landesorganisationsgesetz, welches das bisher geltende Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) ablösen soll. Es verfolgt insbesondere drei Ziele: Klare Zuständigkeiten, stärkere gesamtstädtischen Steuerung und starke Bezirke
Der Senat schlägt zudem mehrere Verfassungsänderungen vor. Zum einen sollen die Formulierungen in der Verfassung zum Eingriffsrecht des Senats in bezirkliche Aufgaben geschärft werden. Zugleich soll sichergestellt werden, dass die bezirkliche Expertise bereits frühzeitig einbezogen werden muss. Zukünftig sollen alle Aufgaben der Berliner Verwaltung in einem einheitlichen Katalog dargestellt werden und die Zuständigkeiten klar zugeordnet werden. Auch hierzu ist eine Verfassungsänderung notwendig.
Schließlich hat sich der Senat darauf verständigt, auch eine Konnexitätsregelung in der Verfassung zu verankern. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Bezirke in Zukunft auch entsprechende Ressourcen haben, um die ihnen zugewiesenen Aufgaben auch tatsächlich vollziehen zu können. Das kommt insbesondere auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft in der Stadt zugute.
Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner: „Berlin schreibt heute Zukunft. Der Senat hat heute einstimmig die Verwaltungsreform beschlossen. Wir stellen damit die Weichen für eine Verwaltung, die den Zukunftsaufgaben gewachsen ist. Wir schaffen mit dieser Verwaltungsreform: klare Zuständigkeiten, klare Strukturen und klare Verantwortlichkeiten. Mit dem neuen Landesorganisationsgesetz lösen wir die unklaren und komplizierten Zuständigkeiten in der Berliner Verwaltung ab. Und wir stärken die gesamtstädtische Steuerung genauso wie die Bezirke. Denn wir wollen in Berlin starke Hauptverwaltungen, und wir wollen starke Bezirke.“
Martina Klement, Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung und CDO: „Ich freue mich sehr, dass der Senat heute der Verwaltungsreform zugestimmt hat. Der Senat legt damit ein umfassendes und ausgewogenes Gesamtpaket aus einfachgesetzlichen und verfassungsändernden Maßnahmen vor. Wir sorgen für klare Zuständigkeiten, verbessern die gesamtstädtische Steuerung und stärken die Bezirke. Damit schaffen wir eine wichtige Grundlage, damit Berlins Verwaltung effizienter, bürgerfreundlicher und digitaler wird. Ich danke allen, die an diesem intensiven Prozess beteiligt waren und hoffe, dass es gelingt, die Verfassungsreform auch im Abgeordnetenhaus mit breiter Mehrheit der demokratischen Fraktionen zu beschließen.“
Die Strukturreform der Berliner Verwaltung war bereits am 17. Dezember 2024 in erster Lesung vom Senat beschlossen worden. Anschließend wurde sie dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übersandt. Mit dem nun erfolgten Beschluss in zweiter Senatsbefassung werden die Gesetzesentwürfe nun dem Abgeordnetenhaus zugeleitet. Dort strebt der Regierende Bürgermeister weiterhin eine breite Zustimmung an, um neben der notwendigen verfassungsändernden Mehrheit auch eine nachhaltige Akzeptanz für die Verwaltungsreform zu bekommen – auch über die laufende Legislaturperiode hinaus.
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