Senat führt englischsprachige Commercial Courts und Commercial Chambers ein
Pressemitteilung vom 01.04.2025
Aus der Sitzung des Senats am 1. April 2025:
Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, in seiner heutigen Sitzung die Einrichtung eines Commercial Court am Kammergericht und von Commercial Chambers am Landgericht Berlin II beschlossen.
Parteien von bestimmten privatrechtlichen Wirtschaftsstreitigkeiten können Verfahren vor staatlichen Zivilgerichten künftig vollständig in englischer Sprache führen, wenn sie dies wünschen. Außerdem wird den Parteien dieser Wirtschaftsstreitigkeiten ein attraktives Gesamtpaket für das Verfahren angeboten werden, damit sich Deutschland dem Wettbewerb mit anerkannten ausländischen Handelsgerichten und Schiedsgerichten stellen kann.
In Berlin sollen sich die neu zu schaffenden Senate und Kammern der Gerichte auf das Gebiet des Bau-, Architekten- und Ingenieurrechts konzentrieren. Hier wird ein erhebliches „Marktpotential“ insbesondere für einen Commercial Court für komplexe Streitigkeiten gesehen, bei denen Rechtsanwaltschaft und Parteien sich teilweise eine Zeitersparnis und Effektivitätssteigerung durch Verkürzung des Instanzenzugs wünschen. Das gesetzgeberische Ziel, Verfahren aus der regelmäßig nur „einstufigen“ Schiedsgerichtsbarkeit für die staatliche Gerichtsbarkeit zurückzugewinnen, kann in diesem Bereich daher voraussichtlich besonders gut erreicht werden.
Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg: „Mit der heute beschlossenen Verordnung sind wir in Berlin deutschlandweit ganz vorn mit dabei, was die Umsetzung des Bundesrechts angeht. Zum frühestmöglichen Zeitpunkt können an Berliner Gerichten nun internationale wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen auch auf Englisch verhandelt und entschieden werden. Damit werden wir solche Zivilprozesse aus Schiedsgerichten und dem Ausland zurück an die deutschen Gerichte holen und für Rechtsfortbildung und Transparenz sorgen. Das ist ein starkes Signal für den Justizstandort Berlin. “
Hintergrund: Das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) vom 7. Oktober 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nummer 302, Seite 1 bis 3) tritt am 1. April 2025 in Kraft. Kern des Vorhabens sind die Ermöglichung der Einrichtung sogenannter Commercial Courts bei den Oberlandesgerichten und von Commercial Chambers bei den Landgerichten sowie die Öffnung für die Verfahrensführung in englischer Sprache. Zur Umsetzung ist eine Rechtsverordnung durch die Landesregierung sowie die Schaffung entsprechender Spruchkörper durch die Gerichte erforderlich.
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