Senat beschließt Gesetz zur Änderung des IBB-Trägergesetzes und des Investitionsbankgesetzes

Pressemitteilung vom 18.03.2025

Aus der Sitzung des Senats am 18. März 2025:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, das Gesetz zur Änderung des Trägergesetzes für die Investitionsbank Berlin (IBB) und des Investitionsbankgesetzes beschlossen.

Ein maßgebliches Ziel der Gesetzesänderung ist es, eine nicht umsatzsteuerbare Leistungserbringung der IBB gegenüber dem Land Berlin zu ermöglichen. Grundlage dafür bildet die Ausnahmeregelung des Umsatzsteuergesetzes nach § 2b Absatz 3 Nummer 1. Senatsverwaltungen können nunmehr mittels einer Rechtsverordnung festlegen, dass ausschließlich die IBB für die Durchführung von konkreten Förderprogrammen zuständig ist. Dies erfolgt jeweils im Einvernehmen mit der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung.

Weitere Anpassungen betreffen die Größe, die Zusammensetzung und die Aufgaben der jeweiligen Verwaltungsräte und Trägerversammlungen. Die kontinuierliche Verschärfung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfordert, dass weitere Expertinnen und Experten für das Bankgeschäft die Verwaltungsräte verstärken. Das der IBB zugewiesene Aufgabenspektrum, insbesondere die bei ihr liegenden Förderaktivitäten, bleibt unberührt.