Senat beschließt Aufhebung des Entwicklungsrechts für Teile des Parlaments- und Regierungsviertels
Pressemitteilung vom 18.03.2025
Aus der Sitzung des Senats am 18. März 2025:
Auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, hat der Senat heute beschlossen, das Entwicklungsrecht für Teilgebiete der „Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“ aufzuheben. Dabei handelt es sich um Gebiete im städtebaulichen Entwicklungsbereich, in denen geplante Projekte und Maßnahmen umgesetzt wurden. Insbesondere zu erwähnen sind die Gestaltung der Freiräume des „Band des Bundes“ zwischen Bundeskanzleramt im Westen und dem Berliner Hauptbahnhof im Osten einschließlich der Wiederherstellung der Uferwege für die Öffentlichkeit entlang des Reichstagsufers. Auch der Bereich zwischen Schlossplatz und Unter den Linden wurde städtebaulich neu geordnet. Weiterhin wurden der Platz und der Freiraum um das Humboldt Forum 2023 fertiggestellt und der Öffentlichkeit übergeben.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung der Bundeshauptstadt Berlin. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Projekte im Parlaments- und Regierungsviertel erfolgreich abgeschlossen. Sie prägen maßgeblich das Bild der Hauptstadt Berlin weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Insgesamt hat die Entwicklungsmaßnahme ein Gesamtvolumen von 579 Millionen Euro, von denen Berlin in einer Bund-Länder-Finanzierung ein Drittel beiträgt. Sie umfasst 474 Projekte und Maßnahmen.“
Die „Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“ wurde vor über 30 Jahren am 17. Juni 1993 beschlossen. Mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages, Berlin zum Sitz der neuen Hauptstadt Deutschlands zu bestimmen, musste in relativ kurzer Zeit Raum für die Hauptstadtfunktionen geschaffen werden. Neben dem Ziel, die Repräsentanz der Hauptstadt gut in das gewachsene städtische Umfeld zu integrieren, war die Entwicklungsmaßnahme Grundlage für den hauptstadtbezogenen Bau und Ausbau der Verkehrs- und technischen Infrastruktur, die Verbesserung der innerstädtischen Grünflächen, die Errichtung von sozialer und kultureller Infrastruktur sowie für den Ausbau und die Stabilisierung der Wohnungsversorgung für Bundesbedienstete.
Bis zur Fertigstellung der restlichen Projekte und Maßnahmen im städtebaulichen Entwicklungsbereich bleibt dort das Entwicklungsrecht bestehen.
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