Senatsverwaltung für Inneres und Sport ebnet den Weg für barrierefreien elektronischen Notruf

Pressemitteilung vom 11.02.2025

Aus der Sitzung des Senats am 11. Februar 2025:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, die Änderung des Berliner Feuerwehrgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Es folgt die Einbringung in das Abgeordnetenhaus.

Menschen mit Behinderung haben bislang nur eingeschränkten Zugang zur Notrufkommunikation. Die geplanten Gesetzesänderungen sollen in diesem Bereich neue barrierefreie Möglichkeiten schaffen.

Der Senat berücksichtigt dabei eine EU-Richtlinie, die neben dem telefonischen Notruf 112 auch den Austausch von digitalen Textnachrichten zwischen Notrufendem und Leitstelle vorsieht. Bisher ermöglicht bereits die Nora-App Menschen mit Behinderung einen barrierearmen Zugang zum Notruf.

Mit den geplanten Gesetzesänderungen wird die Grundlage für die technische Umsetzung per Rechtsverordnung geschaffen. Konkrete Vorgaben werden derzeit auf Bundesebene in der Novelle der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen erarbeitet. Daran wird die Senatsverwaltung für Inneres und Sport anknüpfen, um Menschen mit Behinderung in Notsituationen weitere Kommunikationskanäle anzubieten.