Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung für das Gebiet Buchholz Nord
Pressemitteilung vom 11.02.2025
Aus der Sitzung des Senats am 11. Februar 2025:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung nach der Zustimmung des Rats der Bürgermeister vom 23. Januar 2025 die am 5. November 2024 durch den Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, im Senat eingebrachte Vorlage zur Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung für das Gewerbegebiet Buchholz Nord gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 AGBauGB beschlossen. Damit wird die Zuständigkeit für die Aufstellung und Festsetzung von Bebauungsplänen für dieses Gebiet künftig bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegen.
Das rund 221 Hektar große Plangebiet liegt im Norden des Bezirks Pankow im Ortsteil Französisch-Buchholz auf Teilen der ehemaligen Hobrechtsfelder beziehungsweise Bucher Rieselfelder, östlich der Schönerlinder Straße zwischen dem Berliner Autobahnring A 10 im Norden und der Autobahn A 114 im Süden. Im Osten wird das Gebiet durch die Grabenstruktur entlang der Landschaftsschutzgebietsgrenze des LSG-47 abgegrenzt, auf Höhe der Pankgrafenstraße schließt die Kulisse an die Bucher Straße an. Im Südosten umfasst der Umgriff die Flächen des geplanten Bundesautobahn-Anschlusses „Bucher Straße“.
Aus Erfahrungen mit vergleichbaren Großprojekten wie Johannesthal/Adlershof wird mit einem Abschluss des ersten Erschließungsabschnittes 2030 gerechnet. In den vergangenen drei Jahren wurden notwendige Voruntersuchungen wie zum Artenschutz und zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit auf den Weg gebracht. Die nächsten Schritte in 2025 sind die Erstellung des Rahmenplans mit integriertem Landschaftsplan, die Sicherung von Vorsorgeflächen im Ökokonto sowie die Energie- und Wärmeplanung. Dem schließen sich dann unter anderem die Bauleitplanung, Erschließungsplanung und Bodenneuordnung an.
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