Entschließung des Bundesrates zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes der Mitglieder von Verfassungsorganen sowie politischer und kommunaler Mandatsträger und ihren Unterstützungskräften vor tätlichen Angriffen
Pressemitteilung vom 28.01.2025
Aus der Sitzung des Senats am 28. Januar 2025:
Der Senat hat auf Vorlage von Senatorin Dr. Felor Badenberg beschlossen, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen, der zum Ziel hat, die Bundesregierung aufzufordern, den strafrechtlichen Schutz der Mitglieder von Verfassungsorganen sowie von politischen und kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sowie deren Unterstützungskräften vor tätlichen Angriffen zu verbessern.
Ausgangspunkt für den Entschließungsantrag sind gewaltsame Vorfälle im Zusammenhang mit dem Wahlkampf vor den Wahlen zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024, bei denen Personen körperlich angegriffen wurden, die sich zur Wahl stellten oder die diese beispielsweise durch das Kleben und Aufhängen von Wahlplakaten oder an Wahlständen unterstützten. Teils trugen die Betroffenen erhebliche Verletzungen davon. Vergleichbare Vorfälle sind in Bezug auf die Wahl zu den Landtagen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im Sommer 2024 zu verzeichnen. Wie auch die Attacke auf Mitglieder der SPD in Lichterfelde im Dezember 2024 reihen sie sich ein in den allgemeinen Befund über eine Verrohung des politischen Diskurses. Betroffen davon sind nicht nur bundespolitisch exponierte Personen, sondern alle Ebenen, in denen sich Menschen partei- oder kommunalpolitisch für das Gemeinwesen engagieren.
Bürgerinnen und Bürger, die sich auf diese Weise persönlich als Mitglieder von Verfassungsorganen einbringen oder die sich hierzu als Kandidatin oder Kandidat bei Wahlen bereiterklären, sind auch vor tätlichen Angriffen zu schützen. Es handelt sich dabei um feindselige Verhaltensweisen, die gegen den Körper des Opfers gerichtet, aber nicht unbedingt mit einer Körperverletzung gleichzusetzen sind. Der Senat sieht die Bundesregierung in der Pflicht, diesem Risiko zu begegnen und Strafe für diejenigen vorzusehen, die in dieser Art den handelnden Personen persönlich schaden oder sie gefährden. Denn dies beeinträchtigt in strafwürdiger Weise zugleich die Grundlagen für das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaats.
Der Entschließungsantrag zielt zudem darauf, die bereits bestehenden Tatbestände der Nötigung von Verfassungsorganen beziehungsweise der Nötigung ihrer Mitglieder auch auf Organe der Europäischen Union und der kommunalen Ebene zu erstrecken.
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Pressesprecher der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz