Entwurf des Staatsvertrages zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Pressemitteilung vom 28.01.2025
Aus der Sitzung des Senats am 28. Januar 2025:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, dem Entwurf des Staatsvertrages zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister zu dessen Unterzeichnung nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses ermächtigt.
Die Änderungen durch den Reformstaatsvertrag betreffen den Medienstaatsvertrag, den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Deutschlandradio-Staatsvertrag sowie den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Angesichts seiner der Demokratie dienenden Funktion muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk dazu beitragen, die gesellschaftlichen und kulturellen Voraussetzungen der Demokratie zu erhalten und zu fördern. Daher ist es Ziel der Reform, einen digitalen, schlanken und zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht.
Mit Blick auf den Medienstaatsvertrag sollen hierzu der Auftrag der Rundfunkanstalten qualitativ gestärkt und das Angebotsportfolio quantitativ begrenzt werden. Dies umfasst insbesondere eine Reduzierung der Hörfunk- und Spartenprogramme, eine Begrenzung der Kosten für den Sportrechteerwerb sowie Maßgaben für eine verstärkte Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio untereinander als auch mit privaten Medienanbietern. Dadurch werden Doppelstrukturen abgebaut und Redundanzen im Programm minimiert. Im Sinne eines ausgewogenen dualen Mediensystems wird das Verbot presseähnlicher Angebote geschärft, auch um die wirtschaftliche Grundlage der Presseverlage zu wahren, die ebenfalls eine unverzichtbare Funktion in der Demokratie erfüllen. Darüber hinaus sollen die Kontrolle verbessert und die Effizienz erhöht werden. Künftig soll ein Medienrat mit einem „Blick von außen“ die Auftragserfüllung überprüfen. Zudem sollen die Angebote der Rundfunkanstalten mit einer gemeinsamen Plattformstrategie besser aufeinander abgestimmt und zu einem gemeinwohlorientieren „Public Open Space“ weiterentwickelt werden. Bei ihrer Haushaltsführung haben die Rundfunkanstalten ferner die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten und für kostenintensive Investitionen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.
Mit den Neuregelungen im ARD-Staatsvertrag werden für die ARD erstmals seit ihrer Gründung umfassende Organisationsstrukturen und prinzipien staatsvertraglich normiert. Ein weitreichendes Federführerprinzip („Einer für alle“) soll zur arbeitsteiligen Zusammenarbeit beitragen und vor allem im administrativen und technischen Bereich klare Entscheidungswege sichern und die Selbstorganisation der ARD stärken. Für die gemeinsamen Angebote wird die regionale Zielrichtung des Auftrages betont. Gleichzeitig werden Defizite aufgrund des bislang erforderlichen Koordinierungsaufwandes innerhalb des Verbunds abgebaut.
Für das ZDF und das Deutschlandradio werden Veränderungen in den Leitungsstrukturen eingeführt. Die besondere Stellung der Intendanten als programmlich wie wirtschaftlich letztverantwortlicher Person wird beibehalten, jedoch um Elemente einer kollegialen Führung modifiziert, um etwa das Risiko möglicher Compliance-Verstöße zu verringern.
Schließlich erfolgen verschiedene Anpassungen im Verfahren der Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Zugleich erhält die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs mehr Möglichkeiten, die Einhaltung ihrer Empfehlungen zu überprüfen, auch um die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit konsequent einzuhalten.
Der Entwurf des Reformstaatsvertrages wurde in einem umfassenden und partizipativen Verfahren entwickelt. Hierzu hatten die Länder im März 2023 einen mit unabhängigen Expertinnen und Experten besetzten Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat) eingesetzt. Dieser hatte Anfang 2024 seine Vorschläge und Empfehlungen an die Länder übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Zuge der Beratungen der Länder sowie des Zukunftsrates haben diese sich mit fachlich Betroffenen und Vertretern der Zivilgesellschaft intensiv ausgetauscht. Im September und Oktober 2024 haben die Länder eine öffentliche Online-Konsultation zu ihren Reformvorschlägen durchgeführt. Insgesamt wurden rund 16.000 Stellungnahmen von Rundfunkanstalten und deren Gremien, von Einrichtungen der Zivilgesellschaft, von Verbänden und Unternehmen der Medienwirtschaft sowie aus der Wissenschaft und von Privatpersonen eingereicht.
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen den Reformstaatsvertrag nach den erforderlichen Vorunterrichtungen der Landesparlamente bis zu ihrer Konferenz am 12. März 2025 unterzeichnen, um anschließend das parlamentarische Ratifizierungsverfahren zu starten. Die Neuregelungen sollen am 1. Dezember 2025 in Kraft treten.
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