Entwurf des Staatsvertrages zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

Pressemitteilung vom 28.01.2025

Aus der Sitzung des Senats am 28. Januar 2025:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, dem Entwurf des Staatsvertrages zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages (Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag) zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister zu dessen Unterzeichnung nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses ermächtigt.

Die Änderungen durch den Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag zielen einerseits darauf ab, den Rundfunkbeitrag in unveränderter Höhe von 18,36 Euro für den Zeitraum 2025/2026 festzuschreiben. Andererseits sollen die Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) künftig unmittelbar ohne aufwendiges Staatsvertragsverfahren umgesetzt werden, sofern eine geringe Anpassung des Rundfunkbeitrages empfohlen wird und ein staatsvertraglich bestimmtes Quorum aus dem Länderkreis dieser Empfehlung nicht widerspricht. Bei größeren Anpassungen des Rundfunkbeitrages sollen die berechtigten Mitwirkungsinteressen der Landesparlamente (Mitsprache und Kontrolle) hingegen unverändert bleiben. Die Länder stellen mit diesem Systemwechsel die funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicher, erwarten aber zugleich, dass die Rundfunkanstalten sämtliche Einspar- und Strukturoptimierungsmöglichkeiten nutzen und bei ihren nächsten Bedarfsanmeldungen der KEF den parallel hierzu auf den Weg gebrachten Reformen Rechnung tragen.

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen den Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag nach den erforderlichen Vorunterrichtungen der Landesparlamente bis zu ihrer Konferenz am 12. März 2025 unterzeichnen, um anschließend das parlamentarische Ratifizierungsverfahren zu starten. Zuvor beabsichtigen die Länder, mit ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie mit der KEF die Neuregelungen zu erörtern. Die Länder gehen davon aus, dass dieser Staatsvertragsentwurf den Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF die Grundlage entzieht. ARD und ZDF hatten noch während der laufenden Beratungen der Länder zur Finanzierungsreform beim Bundesverfassungsgericht wegen der nicht zum 1. Januar 2025 erfolgten Erhöhung Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Länder werden ihre Entscheidung über die Unterzeichnung des Staatsvertragsentwurfs daher von ihren Erörterungen mit den Rundfunkanstalten und der KEF sowie vom Fortgang der Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF abhängig machen.

Sollte die Ratifizierung in allen Ländern bis Ende November 2025 abgeschlossen sein, würden die Neuregelungen rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.