Entwurf des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages
Pressemitteilung vom 28.01.2025
Aus der Sitzung des Senats am 28. Januar 2025:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, dem Entwurf des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister zur Unterzeichnung dieses Änderungsstaatsvertrages nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses ermächtigt.
Mit dieser Novelle werden Änderungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und im Medienstaatsvertrag vorgenommen, die den Jugendmedienschutz in Deutschland modernisieren und ihn an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anpassen. Die Reform des JMStV bezweckt insbesondere einen für Eltern und Erziehungsberechtigte leicht einstellbaren und einfach zu konfigurierenden Jugendschutz auf den von Kindern und Jugendlichen genutzten Endgeräten, um bestmöglichen technischen Jugendmedienschutz zu gewährleisten und die jungen Nutzer vor entwicklungsschädigenden Inhalten zu schützen. Bereits bestehende Maßnahmen und anerkannte Konzepte der Anbieter zum Kinder- und Jugendmedienschutz sollen dadurch leichter zugänglich und besser miteinander verknüpft werden. Dabei ist und bleibt jeder Akteur für seinen eigenen Wirkungskreis verantwortlich. Die Angebote werden inhaltlich nach den bewährten Systematiken und Regeln des JMStV bewertet. Eine Filterung von Inhalten auf Ebene der Betriebssysteme erfolgt hierdurch nicht. Die Kinder und Jugendlichen können damit schrittweise und ihrem jeweiligen Alter entsprechend Erfahrungen im Umgang mit digitalen Medien sammeln und Medienkompetenz erlangen.
Zudem enthält die Novelle Regelungen, die die Rechtsdurchsetzung gegen Anbieter auch mit Sitz im Ausland verbessern sollen. In der Aufsichtspraxis der Landesmedienanstalten hat sich beispielsweise gezeigt, dass Anbieter eine gegen sie verhängte Sperrverfügung relativ leicht durch „Mirror Domains“ umgehen können. Um diese Umgehung einer Sperrverfügung zu erschweren, soll sich eine solche Verfügung künftig auch auf gleiche und im Wesentlichen gleiche Angebote erstrecken. Die Landesmedienanstalten sollen zudem die Möglichkeit erhalten, die Zahlungsströme zu einem beanstandeten Angebot zu unterbrechen. Dieser aus dem Glücksspielstaatsvertrag bekannte „Follow the money“-Ansatz ergänzt die Möglichkeiten der Landesmedienanstalten um eine effektive Maßnahme.
Weitere Änderungen betreffen die Aufgabenbeschreibung und Zusammensetzung der Kommission für Jugendmedienschutz, die Kennzeichnung von Spieleangeboten und fiktionalen Inhalten sowie die Durchwirkung von Altersbewertungen von anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, um Doppelbewertungen eines Inhalts künftig zu vermeiden.
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen den Änderungsstaatsvertrag nach den erforderlichen Vorunterrichtungen der Landesparlamente bis zu ihrer Konferenz am 12. März 2025 unterzeichnen, um anschließend das parlamentarische Ratifizierungsverfahren zu starten. Die Neuregelungen sollen am 1. Dezember 2025 in Kraft treten.
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