Senat beschließt Änderung der Pflanzenschutzgebührenordnung

Pressemitteilung vom 07.01.2025

Aus der Sitzung des Senats am 7. Januar 2025:

Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die „Siebte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzgebührenordnung“ beschlossen.

Senatorin Ute Bonde: „Diese Novelle war erforderlich, um die Verordnung an veränderte rechtliche Grundlagen und die gestiegenen Kosten anzupassen.“

Das beigefügte Gebührenverzeichnis wurde neu gefasst und einzelne Gebührentatbestände dabei auf den aktuellen Stand europarechtlicher und nationaler Verordnungen und Gesetze auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes und der Pflanzengesundheit gebracht. Das Verzeichnis enthält nun 201 Gebührentatbestände. Wegen der allgemeinen Kostensteigerungen musste dabei über die Hälfte der Gebühren angehoben werden. Nach Auslaufen einer Übergangregelung werden ab dem Jahr 2027 bestimmte Leistungen der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig. Dies betrifft auch einige Leistungen der Pflanzenschutzgebührenordnung, wofür die erforderliche rechtliche Grundlage geschaffen wurde.

Das Pflanzenschutzamt Berlin wird zur Orientierung noch eine Tabelle mit den steuerpflichtigen Gebührentatbeständen und dem maßgeblichen Steuersatz erstellen und auf seiner Internetseite veröffentlichen. Betroffen von der Änderung sind fast ausschließlich Wirtschaftsunternehmen wie Hersteller von Pflanzenschutzmitteln. Private Haushalte nehmen Leistungen des Pflanzenschutzamtes wie zur Untersuchung und Bestimmung zur Diagnose von Schadursachen an Pflanzen nur sehr selten in Anspruch.