Verwaltungsstrukturreform in erster Lesung im Senat beschlossen
Pressemitteilung vom 17.12.2024
Aus der Sitzung des Senats am 17. Dezember 2024:
Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 den Gesetzentwurf für die einfachgesetzlichen Regelungen sowie die Verfassungsänderungen zur Verwaltungsreform in erster Lesung beschlossen.
Kern der Reform ist ein neues Landesorganisationsgesetz, das das bisher geltende Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) ablösen soll. Es verfolgt insbesondere drei Ziele: Zuweisung klarer Zuständigkeiten, Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung durch die Senatsverwaltungen und Stärkung der Bezirke – insbesondere mit Blick auf ihre Durchführungsaufgaben vor Ort für die Bürgerinnen und Bürgern sowie die Wirtschaft.
Der Senat schlägt zudem mehrere Verfassungsänderungen vor. Zum einen soll die Formulierungen in der Verfassung zum Eingriffsrecht des Senats in bezirkliche Aufgaben geschärft werden. Zugleich soll sichergestellt werden, dass die bezirkliche Expertise bereits bei der Erarbeitung von Senatsvorlagen frühzeitiger und verbindlich einbezogen werden muss. Zukünftig sollen alle Aufgaben der Berliner Verwaltung in einem einheitlichen Katalog dargestellt werden und die Zuständigkeiten klar zugeordnet werden. Auch hierzu ist eine Verfassungsänderung notwendig.
Schließlich hat der Senat sich darauf verständigt, eine Regelung zum Konnexitätsprinzip in der Verfassung zu verankern. Diese soll sicherstellen, dass bei neuen Aufgaben oder Aufgabenveränderungen, von denen die Bezirke betroffen sind, eine entsprechende Berücksichtigung der damit verbundenen Ressourcen einhergeht.
Die beiden Gesetzesentwürfe werden nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übersandt. Anschließend ist die zweite Senatsbefassung geplant, dann werden die Gesetzentwürfe dem Abgeordnetenhaus zugeleitet. Dort strebt der Regierende Bürgermeister weiterhin eine breite Zustimmung an, um neben der notwendigen verfassungsändernden Mehrheit auch eine nachhaltige Akzeptanz über die laufende Legislaturperiode hinweg für die Neuregelungen zu sichern.
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Entwurf Landesorganisationsgesetz
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Entwurf Verfassungsänderungen
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